Bei kurzfristigem oder dauerhaftem Personalbedarf
Personalservice und Zeitarbeit
für Betriebe in ganz Deutschland
Sie beschreiben Aufgabe, Einsatzort und Zeitraum. Mit Ihrer Zustimmung geben wir die Anfrage an geeignete Personaldienstleister weiter. Eingehende Angebote vergleichen Sie anschließend selbst.
Personalbedarf schildern Modelle vergleichen
- Arbeitnehmerüberlassung
- Direkte Einstellung
- Werk- und Dienstverträge

Personalbedarf
Die passende Einsatzform für jede Lücke
Ein Großauftrag kommt früher als geplant. Auf der Station sind zwei Nachtdienste unbesetzt. Im Lager beginnt das Saisongeschäft. In solchen Fällen zählt eine genaue Beschreibung des Bedarfs. Daran lässt sich ablesen, welche Personaldienstleister für Branche, Region und Einsatzform infrage kommen.
Viele Arbeitgeber denken zuerst an eine Zeitarbeitsfirma. Zeitarbeit liegt bei kurzfristigen Lücken häufig nahe. Soll eine Stelle dauerhaft besetzt werden, ist eine Einstellung über Personalvermittlung oft sinnvoller. Geht es um ein abgegrenztes Arbeitspaket, kommt ein Werkvertrag mit einer Fremdfirma infrage.
Ablauf
In vier Schritten Personalservice anfragen
Jede Anfrage durchläuft dieselben vier Schritte, ob Zeitarbeit, Vermittlung oder eine Fremdfirma gefragt ist. Unter Personalservice fassen wir alles zusammen, womit ein Betrieb offene Stellen oder Einsatzlücken schließt.
Bedarf schildern
Tätigkeit, Personenzahl oder Arbeitsumfang, Einsatzort, Schichten sowie gewünschter Beginn und Dauer.
Weitergabe an geeignete Anbieter
Wir sehen uns an, welche Personaldienstleister Ihre Branche und Region bedienen. Nur diese erhalten Ihre Angaben, sofern Sie eingewilligt haben.
Rückfragen und Angebote
Interessierte Anbieter melden sich direkt bei Ihnen. Wie viele antworten und wie rasch, hängt von Region, Profil und Zeitraum ab.
Vertrag mit dem gewählten Anbieter
Bei Zeitarbeit bezeichnen beide Seiten die Überlassung im Vertrag ausdrücklich als Arbeitnehmerüberlassung. Vor dem Einsatz wird die Person konkret benannt.
Dazu gehören Zeitarbeit, die Vermittlung zur Festanstellung und Leistungen durch Fremdfirmen. Welche Form greift, hängt von der Tätigkeit ab und davon, wer im Einsatz die Weisungen erteilt. Auch eine Zeitarbeitsagentur mit Sitz in einer anderen Region kann an Ihrem Standort Personal einsetzen. Entscheidend sind Erfahrung mit der Tätigkeit, verfügbares Personal und die Erlaubnis nach dem AÜG.
Modelle
Überlassung, Einstellung oder Fremdfirma im Vergleich
Zeitarbeit, Leiharbeit und Arbeitnehmerüberlassung bezeichnen dasselbe Modell. So beschreibt es auch die Bundesagentur für Arbeit. Personalleasing meint in der Praxis üblicherweise dieselbe Form. Die Unterschiede zur Personalvermittlung liegen beim Arbeitgeber, bei der Laufzeit und bei der Abrechnung.
- Arbeitgeber
- der Verleiher
- Weisungen
- Ihr Betrieb
- Abrechnung
- Verrechnungssatz je Stunde
Geeignet für Auftragsspitzen, Vertretungen und befristete Projekte
- Arbeitgeber
- Ihr Unternehmen
- Weisungen
- Ihr Betrieb
- Abrechnung
- Vermittlungshonorar
Geeignet für dauerhaft zu besetzende Stellen
- Arbeitgeber
- der Auftragnehmer
- Weisungen
- dessen eigene Leitung
- Abrechnung
- Dienstvergütung oder Werklohn
Geeignet für abgegrenzte Arbeitspakete
Arbeitnehmerüberlassung bei schwankender Auslastung
Bei der Arbeitnehmerüberlassung ist die Arbeitskraft bei einem Verleiher angestellt und arbeitet nach Ihren Weisungen in Ihrem Betrieb. Der Verleiher braucht dafür eine Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 AÜG. Derselbe Leiharbeitnehmer darf demselben Entleiher höchstens 18 aufeinanderfolgende Monate überlassen werden. Abweichungen erlauben nur Tarifverträge der Einsatzbranche oder darauf gestützte Betriebsvereinbarungen.
Für die Dauer der Überlassung gelten die wesentlichen Arbeitsbedingungen Ihrer vergleichbaren Stammbeschäftigten, einschließlich des Entgelts. Ein Tarifvertrag der Zeitarbeit kann beim Entgelt in den ersten neun Monaten davon abweichen (§ 8 Abs. 4 AÜG). Im Rahmen der vereinbarten Fristen lassen sich Einsätze nach Auftragslage verlängern oder beenden.
Personalvermittlung für Stellen auf Dauer
Bei der Personalvermittlung schließen Sie den Arbeitsvertrag selbst mit der Bewerberin oder dem Bewerber. Der Vermittler sucht geeignete Personen und prüft Unterlagen. Profile stellt er nur mit Einwilligung der Kandidaten vor. Das Honorar vergütet die Vermittlung und ist kein Lohnbestandteil. Den Arbeitsbeginn vereinbaren Sie direkt mit der Person, die Sie einstellen.
Fremdfirmen
Fremdfirmen für abgegrenzte Arbeitspakete beauftragen
Manchmal braucht ein Betrieb keine zusätzlichen Kräfte im eigenen Team. Bestimmte Arbeiten gehen als Ganzes an einen anderen Betrieb. Dessen Personal führt die Leistung unter eigener Organisation aus. Ihr Betrieb gibt Ziel und Rahmenbedingungen vor. Die einzelnen Arbeitsschritte bestimmt der Auftragnehmer.
Werkvertrag
Der Auftragnehmer schuldet ein bestimmtes Ergebnis, etwa eine montierte Anlage. Arbeitsanweisungen erteilt nur seine eigene Teamleitung. Am Ende nehmen Sie das Werk ab.
Dienstvertrag
Geschuldet wird das Tätigwerden selbst, ein bestimmtes Ergebnis ist nicht vereinbart. Eine Abnahme gibt es nicht. Auch hier organisiert der Auftragnehmer den Einsatz seiner Leute selbst.
Subunternehmer
Ein Nachunternehmer übernimmt einen Teil eines Auftrags, den Sie von Ihrem Kunden erhalten haben. Wie ein Bürge haften Sie für Mindestlohn und tarifliche Mindestentgelte seiner Beschäftigten (§ 14 AEntG, § 13 MiLoG).
Outsourcing
Ein ganzer Bereich wandert dauerhaft zu einem Dienstleister, etwa die Reinigung oder die Kommissionierung. Vertraglich geschieht das über einen Werk- oder Dienstvertrag.
Für die Einordnung zählt der tatsächliche Ablauf des Einsatzes. Erteilt Ihre Schichtleitung den Beschäftigten der Fremdfirma laufend Anweisungen, spricht das für Arbeitnehmerüberlassung. Dann drohen Folgen nach §§ 9, 10 und 16 AÜG für beide Seiten, auch wenn der Auftragnehmer eine Erlaubnis besitzt. Einzelne Stellen mit Schichtplan lassen sich in aller Regel nicht per Werkvertrag besetzen.
Branchen
Branchen mit eigenen Regeln für den Personaleinsatz
Nach Personalservice fragen Betriebe aus sehr unterschiedlichen Bereichen. Jede Branche hat eigene Vorschriften, Schichtmodelle und Anforderungen an die Qualifikation. Die Vorschriften bestimmen auch, welche Einsatzform zulässig ist.
Pflege
Pflegeheime, Kliniken und ambulante Dienste setzen auf Zeitarbeit oder Einstellung. Anfragen für Werk- oder Dienstverträge in der Pflege leiten wir nicht weiter.
Logistik und Lager
Zeitarbeit im Lager fängt Saisonspitzen ab. Wer Stapler fährt, muss dafür ausgebildet und schriftlich beauftragt sein.
Produktion
Produktionshelfer am Band werden oft über Zeitarbeit eingesetzt. Ganze Fertigungsschritte lassen sich auch per Werkvertrag vergeben.
Gastronomie und Hotellerie
Das Arbeitszeitgesetz sieht für das Gastgewerbe eigene Ausnahmen vor. Housekeeping wird teils als Dienstleistung vergeben.
Gebäudereinigung
Reinigungskräfte kommen über Zeitarbeit in Ihr Objekt oder über einen Reinigungsbetrieb, den Sie per Werk- oder Dienstvertrag beauftragen.
Bau
Für Baubetriebe kommen Werkverträge, Subunternehmer und Festanstellungen infrage. Anfragen für Zeitarbeit im Bau leiten wir nicht weiter.
Nach § 1b AÜG ist Arbeitnehmerüberlassung in Betriebe des Baugewerbes für Arbeiten unzulässig, die üblicherweise Arbeiter verrichten. Ausnahmen sind nur über Tarifverträge möglich. In der Pflege sind drei Aufgabenbereiche Personen mit Erlaubnis nach dem Pflegeberufegesetz vorbehalten (§ 4 PflBG). Dazu zählen unter anderem die Planung der Pflege und die Steuerung des Pflegeprozesses.

Anforderungen
Für Fachkräfte und Hilfskräfte gelten unterschiedliche Anforderungen
Hilfreich ist eine Liste der Tätigkeiten, die ab dem ersten Arbeitstag anfallen. Daraus ergeben sich die nötigen Abschlüsse, Prüfungen und Erfahrungen.
Fachkräfte
- Abgeschlossene Berufsausbildung, bei ausländischen Abschlüssen gegebenenfalls mit Anerkennung
- Prüfungen für die Tätigkeit, etwa eine Schweißerprüfung nach DIN EN ISO 9606-1
- In der Pflege die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
- Sprachniveau, das zu Dokumentation und Absprachen im Team passt
Hilfskräfte
- Erfahrung mit ähnlichen Tätigkeiten, etwa im Lager, in der Reinigung oder in der Produktion
- Sprachkenntnisse, mit denen die Person Sicherheitshinweise versteht
- Körperliche Eignung für schweres Heben, langes Stehen oder Arbeit in Kühlbereichen
- Bereitschaft zu Früh-, Spät- oder Nachtschicht
Bei Zeitarbeit unterweist Ihr Betrieb die Leiharbeitskräfte über die Gefahren am Arbeitsplatz. Daneben bleiben die Pflichten des Verleihers bestehen (§ 11 Abs. 6 AÜG). Damit die Unterweisung verstanden wird, legen Sie die nötigen Sprachkenntnisse je Aufgabe fest.
Ausland
Personal aus Osteuropa, der EU und Drittstaaten
Manche Personaldienstleister rekrutieren in Polen, Rumänien, Tschechien oder anderen EU-Ländern. Bei Zeitarbeit mit Personal aus Osteuropa gelten für EU-Bürger dieselben Regeln des AÜG wie für Beschäftigte aus Deutschland. Bürgerinnen und Bürger der EU dürfen dank Freizügigkeit ohne Arbeitserlaubnis in Deutschland arbeiten.
Staatsangehörige von Drittstaaten können in der Regel nicht als Leiharbeitnehmer arbeiten. Ist eine Zustimmung der Bundesagentur nötig, wird diese für Leiharbeit versagt (§ 40 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG). Für Drittstaatsangehörige führt der Weg über eine direkte Einstellung mit Visum und gegebenenfalls Anerkennung. Die Dauer von Visum und Anerkennung lässt sich vorab nicht verbindlich zusagen.
Modell und Vertragspartner
Zeitarbeit über einen Verleiher mit deutscher Erlaubnis, Einstellung oder Auftrag an eine ausländische Firma. Auch ein Verleiher mit Sitz im Ausland benötigt eine deutsche Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung.
Unterkunft und Anreise
Aus dem Angebot sollte hervorgehen, wer Wohnung, Fahrten und Arbeitskleidung organisiert und bezahlt. Eine Rundumbetreuung ist nicht automatisch enthalten.
Entsendung und A1
Arbeitet eine ausländische Firma mit eigenem Personal bei Ihnen, liegt in der Regel eine Entsendung vor. Eine A1-Bescheinigung belegt dann, welches Sozialversicherungsrecht gilt. Sie ersetzt keine Verleiherlaubnis.
Anmeldung beim Zoll
Je nach Branche und Modell muss der Einsatz vorab beim Zoll angemeldet werden. Überlässt ein ausländischer Verleiher Personal, kann eine Meldepflicht nach § 17b AÜG bestehen.
Auch für Leiharbeiter aus Polen oder Rumänien spielt die Herkunft bei der Bezahlung keine Rolle.
Kosten
Kostenfaktoren bei Zeitarbeit und Vermittlung
Einheitliche Preise für Personalservice gibt es nicht, weil jeder Anbieter den einzelnen Einsatz selbst kalkuliert. Der Verrechnungssatz in der Zeitarbeit liegt in der Regel deutlich über dem Stundenlohn der Leiharbeitskraft. Neben dem Lohn deckt er Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, Urlaub, Entgeltfortzahlung, Verwaltung und die Marge des Verleihers ab.
Qualifikation
Für einen Facharbeiter mit Prüfung liegt der Satz höher als für eine angelernte Hilfskraft.
Schichten
Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit erhöhen die Kosten durch Zuschläge.
Dauer
Kurze Einsätze verteilen den Aufwand für Suche und Einarbeitung auf wenige Wochen.
Ort und Anreise
Abgelegene Standorte und Fahrtkosten wirken sich auf das Angebot aus.
Gleichstellung
Das Entgelt richtet sich nach dem Lohn Ihrer Stammkräfte oder nach einem Tarifvertrag der Zeitarbeit.
Abrechnungsform
Stundensatz, Vermittlungshonorar und Werklohn sind nur bedingt vergleichbar.
Der gesetzliche Mindestlohn bestimmt nur die Untergrenze des Lohns, nicht den Preis eines Angebots. Vergleichen Sie Angebote besser nach Leistung, Laufzeit und Kündigungsfristen statt allein nach dem Stundensatz.
Anfrage
Angaben, mit denen Angebote vergleichbar werden
Je genauer die Anfrage ist, desto leichter lassen sich eingehende Angebote nebeneinanderlegen. Namen von Bewerbern oder Patienten gehören nicht hinein. Es geht nur um die Stelle und den Einsatz.
- Firma oder Einrichtung und Ansprechperson
- Tätigkeiten und Funktion im Team
- Anzahl der Personen oder Umfang des Arbeitspakets
- Einsatzort mit Postleitzahl
- Schichtmodell und Arbeitszeiten
- Gewünschter Beginn und voraussichtliche Dauer
- Erforderliche Abschlüsse, Scheine und Sprachniveau
- Bevorzugtes Modell oder Bitte um Empfehlung
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