Unterstützung für Pflegeteams
Pflegehelfer in Zeitarbeit
mit klar abgegrenzten Aufgaben im Team
Pflegehelfer entlasten Ihre Fachkräfte bei Grundpflege, Mobilisation und Alltagsbegleitung. Welche Kraft passt, hängt von ihrem Abschluss und den Aufgaben auf Ihrer Station ab.

Ein Pflegehelfer arbeitet nach den Vorgaben einer Pflegefachkraft. Stehen diese Vorgaben fest, lässt sich die passende Hilfskraft gezielt auswählen.
Wir sind ein Anfrageservice. Ihren Bedarf leiten wir mit Ihrem Einverständnis an Personaldienstleister weiter, die Pflegehelfer überlassen oder vermitteln. Eigene Helfer beschäftigen wir nicht, den Vertrag schließen Sie direkt mit dem Anbieter.
Qualifikation
Pflegehilfskräfte nach Qualifikationsstufe unterscheiden
Unter Pflegehilfskräften verstehen Einrichtungen sehr unterschiedliche Profile. Manche haben nie eine Pflegeschule besucht, andere haben eine landesrechtlich geregelte Ausbildung abgeschlossen. Die Bezeichnung allein sagt deshalb wenig.
Angelernte Hilfskraft
Hilft beim Waschen, Anziehen und Umlagern unter direkter Anleitung. Die Einarbeitung übernimmt Ihr Haus.
Ausgebildete Pflegehilfe nach Landesrecht
Staatliche Prüfung nach dem Recht eines Bundeslandes. Arbeitet in der Grundpflege selbstständiger und übernimmt nach Anordnung weitere Aufgaben, die ihre Ausbildung abdeckt.
Pflegefachassistenz nach Bundesrecht
Bundesweit einheitliche Ausbildung mit staatlicher Prüfung. Wer heute als Helfer arbeitet, erwirbt diese Qualifikation nicht automatisch.
Lassen Sie sich mit dem Angebot den Abschlussnachweis zeigen. Eine Bescheinigung über einen Kurs von wenigen Wochen ist etwas anderes als eine staatliche Prüfung.
Aufgabenteilung
Aufgaben gemeinsam mit der verantwortlichen Pflegefachkraft abgrenzen
Aufgaben, die das Pflegeberufegesetz den Pflegefachkräften vorbehält, übernehmen Pflegehelfer nicht. Pflegebedarf erheben, Pflege planen, den Pflegeprozess steuern und die Pflegequalität sichern bleiben bei der Fachkraft. Das gilt auch bei Personalnot oder auf Wunsch der Station. Ihre Einrichtung muss verhindern, dass eine Hilfskraft diese Aufgaben übernimmt (§ 4 Abs. 3 PflBG).
Pflegefachkraft
Legt fest, was bei welcher pflegebedürftigen Person zu tun ist, und prüft das Ergebnis.
Pflegehelfer
Führt übertragene Tätigkeiten aus und meldet Veränderungen umgehend zurück.
Im Rahmen der Vorgaben Ihres Hauses entscheidet die verantwortliche Pflegefachkraft, was sie welcher Hilfskraft überträgt. Maßstab sind deren Können und die Lage im Dienst. Eine gesetzliche Liste erlaubter Maßnahmen gibt es nicht. Halten Sie in der Anfrage fest, welche Tätigkeiten die Hilfskraft übernehmen soll, damit Anbieter die Auswahl darauf abstimmen.
Landesrecht
Landesrechtliche Abschlüsse anhand des Einsatzortes prüfen
Die Ausbildung zur Pflegehilfe regeln bisher die Bundesländer. Dauer, Stundenumfang und Berufsbezeichnung unterscheiden sich deshalb. Zwei Länder zeigen die Spannweite, dazu kommt ab 2027 die neue Ausbildung nach Bundesrecht.
Ob ein Abschluss aus einem anderen Bundesland für Ihre Personalplanung als Assistenzkraft zählt, regeln die Vorgaben Ihres Landes und die Vereinbarungen mit den Pflegekassen. Klären Sie das vor dem Vertragsschluss mit der zuständigen Aufsichtsbehörde oder Ihrem Verband.
Ausland
Ausländische Nachweise und Deutschkenntnisse richtig einordnen
Die Vorkenntnisse von Pflegehelfern aus dem Ausland unterscheiden sich stark. Für angelernte Tätigkeiten braucht es keine Berufserlaubnis. Soll jemand als ausgebildete Pflegehilfskraft eingesetzt werden, kann eine Anerkennung nach dem Recht Ihres Bundeslandes nötig sein.

- Welcher Abschluss liegt vor, und hat eine deutsche Behörde ihn geprüft?
- Reichen die Deutschkenntnisse für Gespräche mit Bewohnern und für Rückmeldungen an die Fachkraft?
- Besitzt die Person aus einem Drittstaat einen Aufenthaltstitel, der diese Beschäftigung erlaubt?
- Kommt die Person aus einem Staat, für den § 38 BeschV Anwerbung und Vermittlung in Gesundheits- und Pflegeberufen der Bundesagentur vorbehält?
Die Sprachvorgaben für die Berufserlaubnis von Fachkräften gelten für angelernte Helfer nicht. Maßgeblich ist, was die Tätigkeit verlangt. Für Leiharbeit erteilt die Bundesagentur keine Zustimmung (§ 40 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG). Helfer aus Drittstaaten mit Zustimmungspflicht stellt Ihre Einrichtung deshalb selbst ein.
Modelle
Zeitarbeit und direkte Einstellung auseinanderhalten
Pflegehelfer in Zeitarbeit sind beim Verleiher angestellt und arbeiten in Ihrem Dienstplan. Bei der Vermittlung entsteht ein Arbeitsverhältnis mit Ihrer Einrichtung.
Wie lange brauchen Sie die Unterstützung?
Wochen oder Monate
Überlassung durch einen Personaldienstleister mit Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung. Nach 18 Monaten beim selben Entleiher endet der Einsatz derselben Person grundsätzlich (§ 1 Abs. 1b AÜG).
Auf Dauer
Personalvermittlung mit Arbeitsvertrag in Ihrem Haus. Das Honorar richtet sich nach dem Vermittlungsvertrag.
Das Vertragsmodell ändert nichts an der Qualifikation. Ohne Erlaubnis nach dem Pflegeberufegesetz bleibt eine Hilfskraft Hilfskraft, ob überlassen oder fest eingestellt. Überlassene Helfer haben grundsätzlich Anspruch auf die Arbeitsbedingungen vergleichbarer Stammkräfte (§ 8 AÜG).
Vergütung
Einsatz und Mindestlohnstufe vorab klären
In Pflegebetrieben gilt die Pflegearbeitsbedingungenverordnung. Für Helfer sind dort zwei Stufen wichtig. Für Einsätze in Krankenhäusern gilt sie nicht. Dort bildet der gesetzliche Mindestlohn die Untergrenze, bei Zeitarbeit kommt § 8 AÜG hinzu.
Allgemeine Stufe für Pflegehilfskräfte
16,52 €
pro Stunde brutto seit 1.7.2026, ab 1.7.2027 dann 16,95 €
Mindestens einjährige Ausbildung und passende Tätigkeit
17,80 €
brutto, gültig seit Juli 2026, zum 1.7.2027 steigt der Betrag auf 18,26 €
Die höhere Stufe setzt beides voraus, den Abschluss und eine entsprechende Tätigkeit. Diese Beträge sind Untergrenzen für den Lohn der Hilfskraft. Angebote von Verleihern liegen über diesen Werten. Prüfen Sie im Angebot, nach welcher der beiden Stufen der Verleiher die Hilfskraft bezahlt.
Anfrage
Pflegehelfer für den konkreten Bedarf anfragen
Eine kurze Anfrage genügt, wenn die wichtigsten Punkte darin stehen. Patientenbezogene Angaben brauchen Anbieter für ein Angebot nicht.
Haus und Bundesland
Art der Einrichtung, Wohnbereich oder Station, Postleitzahl.
Profil und Tätigkeiten
Qualifikationsstufe, Sprachniveau und eine kurze Liste der Aufgaben im Dienst.
Zeitraum und Modell
Schichten, Beginn, Dauer und ob Zeitarbeit oder Einstellung gewünscht ist.
