Pflegeeinrichtungen mit offenen Diensten
Personalvermittlung Pflege
für Heime, Kliniken und ambulante Dienste
Ihre Angaben zu Versorgungsbereich, Qualifikation und Zeitraum gehen nur mit Ihrer Einwilligung an Personaldienstleister, die Pflegepersonal vermitteln oder überlassen.
für stationäre und ambulante Versorgung
Zwei Pflegefachkräfte gehen in Elternzeit. Den Auszubildenden im Wohnbereich fehlt außerdem eine Praxisanleiterin. Solche Lücken lassen sich auf zwei Wegen schließen. Personalvermittlung in der Pflege zielt auf eine feste Anstellung in Ihrem Haus. Zeitarbeit in der Pflege überbrückt Ausfälle mit Pflegekräften eines Verleihers.
Wir selbst stellen kein Pflegepersonal ein und verleihen keines. Ihre Anfrage geht an Personaldienstleister in der Pflege, die zu Region und Versorgungsbereich passen. Angebote erhalten Sie gegebenenfalls direkt vom jeweiligen Anbieter.
Versorgungsbereich
Pflegeheim, Klinik oder ambulanter Dienst als Ausgangspunkt
Der Versorgungsbereich prägt Schichtmodell, Dokumentation und oft den Tarif. Die gesetzlichen Mindestentgelte gelten ebenfalls nicht überall gleich. Eine klare Beschreibung des eigenen Bereichs hilft Anbietern, passende Profile auszuwählen.
Stationäre Altenpflege
- Wohnbereiche mit festen Teams und Bezugspflege
- Häufig Nachtdienst mit wenigen Fachkräften pro Haus
- Pflegemindestlohn nach der Pflegearbeitsbedingungenverordnung
Kliniken
- Fachabteilungen mit eigenen Einarbeitungsplänen
- Rotierende Schichten mit festen Übergaben
- Krankenhäuser fallen nicht unter die Pflegearbeitsbedingungenverordnung
Ambulante Dienste und außerklinische Intensivpflege
- Touren mit Fahrzeit und eigenständiger Arbeit beim Patienten
- Ambulante Pflegedienste gelten als Pflegebetriebe und müssen mindestens den Pflegemindestlohn zahlen
- Führerschein oft Voraussetzung
- In der Intensivpflege zusätzliche Erfahrung, etwa mit Beatmung
Modelle
Zeitarbeit oder Personalvermittlung in der Pflege wählen
Beide Modelle sind in der Pflege zulässig. Sie unterscheiden sich darin, wer Arbeitgeber der Pflegekraft ist und wie lange sie bei Ihnen bleibt. Für Werk- oder Dienstverträge in der Versorgung von Bewohnern und Patienten nehmen wir keine Anfragen an.
Feste Anstellung über Vermittlung
Nach der Personalvermittlung wird die Pflegekraft Ihre eigene Mitarbeiterin oder Ihr eigener Mitarbeiter.
- Sie suchen jemanden für eine unbefristete Stelle
- Einarbeitung und Teambindung stehen im Vordergrund
- Sie möchten Profile vorab sichten und selbst auswählen
- Für Ausfälle in den nächsten Tagen dauert eine Vermittlung zu lange
Zeitarbeit in der Pflege
Die Pflegekraft bleibt Beschäftigte des Verleihers und folgt im Einsatz den Weisungen Ihrer Leitung.
- Krankheit, Elternzeit oder ein saisonaler Engpass ist zu überbrücken
- Die Kraft soll möglichst bald im Dienstplan stehen
- Dieselbe Leiharbeitskraft darf Ihrem Träger grundsätzlich höchstens 18 aufeinanderfolgende Monate überlassen werden
Überlassene Pflegekräfte planen Sie selbst in Ihren Dienstplan ein. Jede Überlassung setzt eine Erlaubnis des Verleihers nach § 1 AÜG voraus. Ab dem ersten Tag gilt der Gleichstellungsgrundsatz. Ein Tarifvertrag der Zeitarbeit darf davon abweichen, beim Entgelt aber grundsätzlich nur in den ersten neun Monaten (§ 8 Abs. 4 AÜG). Soll eine Leiharbeitskraft später ins Stammteam wechseln, regeln Sie eine mögliche Vermittlungsvergütung am besten schon im Überlassungsvertrag.
Berufsrecht
Vorbehaltene Aufgaben bestimmen das gesuchte Profil
Bevor eine Anfrage hinausgeht, sollten die Aufgaben der künftigen Kraft feststehen. Bestimmte Tätigkeiten der Pflege darf nur übernehmen, wer eine Berufserlaubnis besitzt.
„Pflegerische Aufgaben nach Absatz 2 dürfen beruflich nur von Personen mit einer Erlaubnis nach § 1 durchgeführt werden (Pflegeprozessverantwortung).“
§ 4 Abs. 1 Satz 1 PflBG, abgerufen am 29.10.2026 auf gesetze-im-internet.de
Nach Absatz 2 sind die Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs und die Planung der Pflege vorbehalten. Ebenso vorbehalten sind die Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses sowie die Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege. Als Arbeitgeber dürfen Sie die vorbehaltenen Aufgaben Personen ohne Erlaubnis weder übertragen noch deren Durchführung dulden (§ 4 Abs. 3 PflBG).
Hilfskraft ohne Pflegeausbildung
Unterstützung bei Alltag, Essen und Mobilität nach Anleitung durch Fachkräfte.
Pflegehilfskraft mit Ausbildung
Grundpflege und delegierte Maßnahmen im Rahmen ihrer landesrechtlich geregelten Ausbildung.
Pflegefachkraft mit Erlaubnis
Pflegeprozessverantwortung, Planung und Steuerung der Pflege.
Wo der Dienstplan eine Fachkraft vorsieht, kann eine Hilfskraft diese Schicht nicht übernehmen. Wie viel delegiert werden kann, hängt von Qualifikation, Aufsicht und Organisation in Ihrem Haus ab.
Anerkennung
Ausländische Pflegefachkräfte brauchen eine deutsche Berufserlaubnis
Manche Personaldienstleister in der Pflege rekrutieren auch im Ausland. Ein ausländisches Examen berechtigt in Deutschland aber noch nicht zur Arbeit als Pflegefachkraft. Dazu berechtigt erst die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach dem Pflegeberufegesetz.
Unterlagen
Prüfung im Land
Ausgleich
Erlaubnis
Pflegekräfte aus EU-Staaten und aus Drittstaaten
Für Abschlüsse aus Polen und anderen EU-Staaten gibt es unter bestimmten Voraussetzungen eine automatische Anerkennung (§ 41 PflBG). Auch dann prüft die Behörde Unterlagen und Sprachkenntnisse. Welche Sprachnachweise sie akzeptiert, legt jedes Bundesland selbst fest.
In Berlin verlangt das Landesamt für Gesundheit und Soziales bei Abschlüssen aus Drittstaaten zum Beispiel Deutschkenntnisse auf Niveau B2. Zeitarbeit scheidet bei Staatsangehörigen von Drittstaaten meist aus. Benötigt die Beschäftigung eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, ist Leiharbeit ausgeschlossen (§ 40 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG). Aus Staaten der Anlage zur Beschäftigungsverordnung darf für Pflegeberufe zudem nur die Bundesagentur selbst anwerben und vermitteln (§ 38 BeschV).
Einarbeitung
Neue Pflegekräfte in Schicht und Team einarbeiten
Der Einstieg neuer Pflegekräfte braucht einen festen Ablauf im Haus. Ob Leiharbeit oder Festanstellung, die Einarbeitung organisiert Ihre Einrichtung.
Erster Frühdienst
Feste Ansprechperson aus dem Stammteam, Rundgang über den Wohnbereich, Zugang zur Pflegedokumentation.
Erste Woche
Hygieneplan, Notfallabläufe und Medikamentenmanagement nach den Standards Ihres Hauses.
Vor dem ersten Nachtdienst
Gemeinsame Schichten, bis die neue Kraft Bewohner, Übergabe und Rufbereitschaft kennt.

Bei Zeitarbeit unterweist Ihre Einrichtung als Entleiher zu Gefahren auf Station oder im Wohnbereich, unbeschadet der Pflichten des Verleihers (§ 11 Abs. 6 AÜG). Die Pflegeprozessverantwortung liegt immer bei einer Fachkraft mit Erlaubnis, unabhängig davon, ob sie fest angestellt oder überlassen ist.
Anbieterwahl
Woran Sie einen erfahrenen Personaldienstleister in der Pflege erkennen
Nicht jede Zeitarbeitsfirma arbeitet regelmäßig für Pflegeeinrichtungen. Fragen Sie den Anbieter nach seiner Erfahrung mit Ihrem Versorgungsbereich. Beim Vergleich zählen außerdem Nachweise, die Regelung für Ausfälle und bei Zeitarbeit die Erlaubnis.
Erlaubnis
Erfahrung
Nachweise
Ausfall
Das AÜG gilt für Leiharbeit in der Pflege genauso wie in Industrie oder Logistik. Unterschiede liegen im Arbeitsalltag, etwa bei Nachtdiensten oder der Versorgung beatmeter Patienten. Ein Personaldienstleister für die Pflege sollte solche Anforderungen kennen und Bewerber danach auswählen.
Lohn und Preis
Lohn der Pflegekraft und Preis des Dienstleisters trennen
Zwei Größen sind in Angeboten zu unterscheiden. Der Lohn steht der Pflegekraft zu. Der Preis ist die Vergütung des Personaldienstleisters für Überlassung oder Vermittlung.
Was der Pflegekraft mindestens zusteht
In Pflegebetrieben gelten seit dem 1. Juli 2026 Mindestentgelte nach der 7. Pflegearbeitsbedingungenverordnung.
- 16,52 € brutto je Stunde als allgemeiner Mindestbetrag
- 17,80 € mit mindestens einjähriger Ausbildung und entsprechender Tätigkeit
- 21,03 € für Pflegefachkräfte
Zum 1. Juli 2027 steigen die Beträge auf 16,95 €, 18,26 € und 21,58 €. Krankenhäuser sind ausgenommen. Stand 29.10.2026.
Was der Dienstleister berechnet
Bei Zeitarbeit in der Pflege zahlen Sie einen Verrechnungssatz je Stunde. Der Satz übersteigt den Stundenlohn der Pflegekraft in der Regel deutlich, denn er deckt Lohnnebenkosten, Ausfallzeiten und den Gewinnanteil des Verleihers.
Bei Personalvermittlung in der Pflege fällt ein Honorar an. Höhe und Zahlungszeitpunkt stehen im Angebot des Vermittlers.
Für zugelassene Pflegeeinrichtungen kommt § 82c SGB XI hinzu. In Vergütungsverhandlungen mit den Pflegekassen gelten für Leiharbeit dieselben Maßstäbe der Wirtschaftlichkeit wie für eigenes Personal (Abs. 2b). Vermittlungsentgelte erkennt das Gesetz dabei nicht als wirtschaftlich an. Ein Verbot von Zeitarbeit oder Vermittlung folgt daraus nicht.
Anfrage
Anfrage einer Einrichtung in sieben Angaben
Für ein erstes Angebot genügen Angaben zur Einrichtung und zum Einsatz. Daten einzelner Bewohner oder Patienten geben Sie bitte nicht an.
- Art der Einrichtung und Versorgungsbereich
- Gesuchte Qualifikation, etwa Pflegefachkraft oder Pflegehilfskraft
- Aufgaben, zum Beispiel Wohnbereichsleitung, Praxisanleitung oder Behandlungspflege
- Schichten und Umfang, etwa Vollzeit im Dreischichtsystem
- Standort mit Postleitzahl
- Gewünschter Beginn und Dauer des Bedarfs
- Zeitarbeit, Einstellung oder Bitte um Empfehlung
Offene Dienste schildern
Erst nach Ihrer Einwilligung erhalten ausgewählte Personaldienstleister in der Pflege Ihre Angaben.
