Gebäudereinigung

Gebäudereinigung

Reinigungspersonal
zwischen Feierabend und Arbeitsbeginn

Büros, Sanitärräume, Treppenhäuser und Betriebsflächen pflegen Sie mit überlassenen Kräften, mit eigenen Beschäftigten oder über einen Reinigungsbetrieb. Mit dem Modell legen Sie fest, wer die Kräfte anstellt und wer sie einteilt.

Zur Reinigungsanfrage

Ausgangslage

Gewerbliche Reinigung mit eigenem oder fremdem Personal

Um 18 Uhr verlassen die letzten Beschäftigten das Büro. Eine Stunde später beginnt dort die Reinigung. Die Reinigung kann eine Beschäftigte Ihres Hauses, ein Leiharbeitnehmer oder das Team eines Reinigungsbetriebs übernehmen.

Zeitarbeit

Ein Verleiher stellt die Kraft an. Ihr Betrieb teilt sie täglich ein und erteilt ihr die Weisungen.

Personalvermittlung

Sie schließen den Arbeitsvertrag. Eine Personalvermittlung übernimmt die Suche nach Bewerbern.

Reinigungsvertrag

Der Reinigungsbetrieb plant Personal, Material und Ablauf selbst und schuldet die vereinbarte Leistung.

Der Service richtet sich an Betriebe, Verwaltungen, Praxen und Einrichtungen, nicht an Privathaushalte.

Reinigungskräfte haben wir nicht unter Vertrag. Mit Ihrer Zustimmung geht Ihre Anfrage an Personaldienstleister oder Reinigungsbetriebe, die zu Objekt und Modell passen. Ein Vertrag entsteht erst, wenn Sie ein Angebot annehmen, und zwar direkt mit diesem Anbieter.

Flächen

Was Ihr Reinigungspersonal wie oft pflegt

Anbieter brauchen für ein Angebot die Art der Flächen und den gewünschten Rhythmus. Daraus errechnen sie die Stunden und den Personalbedarf.

Büros und Besprechungsräume

Papierkörbe leeren, Arbeitsflächen wischen, Böden saugen oder feucht reinigen

Sanitär- und Sozialräume

Toiletten, Waschbecken und Teeküchen reinigen, Seife und Papier nachfüllen

Eingänge und Treppenhäuser

Sauberlaufzonen, Handläufe, Aufzüge und Glastüren im Eingangsbereich

Lager- und Betriebsflächen

Pausenbereiche sowie Verkehrswege und Hallenböden mit Stapler- oder Palettenverkehr

Eine Objektleiterin zeigt zwei Reinigungskräften am Abend auf dem Tablet den Grundriss eines Bürogeschosses.

Neben der laufenden Unterhaltsreinigung fallen Grundreinigungen, Glasreinigung oder Arbeiten nach einem Umbau an. Glas- und Fassadenreinigung fällt unter eine höhere Lohngruppe als die Unterhaltsreinigung. Reinräume, OP-Bereiche oder Flächen mit Asbestverdacht verlangen spezialisierte Fachfirmen und gehören in eine eigene Anfrage. Für die Zimmerreinigung in Hotels nach Belegungsplan stellen Sie eine Anfrage für das Gastgewerbe.

Zeitarbeit

Zeitarbeit in der Reinigung unter Ihrer Leitung

Ist Ihre eigene Reinigungskraft krank oder im Urlaub, kann Zeitarbeit die Lücke im Reinigungspersonal für einige Wochen schließen. Die überlassenen Reinigungskräfte sind bei einem Verleiher angestellt und folgen den Weisungen Ihres Hausmeisters oder Ihrer Haustechnik.

Ihr Wochenplan für die Leihkraft

Teeküche gründlich

Glastüren im Eingang

Aufzug und Handläufe

Besprechungsräume

Verbrauchsmaterial auffüllen

Wenn Sie den Kräften selbst Räume und Zeiten zuteilen, erteilen Sie ihnen Weisungen. Das spricht für Arbeitnehmerüberlassung, auch wenn der Vertrag anders überschrieben ist. Der Verleiher braucht dafür eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit. Der Vertrag mit ihm muss ausdrücklich als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet sein. Vor der Überlassung muss jede Person unter Bezugnahme auf diesen Vertrag namentlich konkretisiert werden (§ 1 Abs. 1 AÜG).

Vom ersten Tag an stehen der überlassenen Kraft die wesentlichen Arbeitsbedingungen vergleichbarer Beschäftigter Ihres Betriebs zu. Abweichen darf davon nur ein Tarifvertrag für Zeitarbeit, beim Arbeitsentgelt nur befristet (§ 8 AÜG).

Festanstellung

Eigene Reinigungskräfte per Personalvermittlung einstellen

Geht Ihre langjährige Reinigungskraft in Rente oder bauen Sie einen eigenen Hausdienst auf, liegt die feste Einstellung nahe. Eine Personalvermittlung für Reinigungspersonal sucht Bewerber und stellt Ihnen mit deren Einwilligung Profile vor.

Reinigungskraft in Teilzeit, werktags von 6 bis 9 Uhr, Büroetagen und Sanitärräume

Objektleitung in Vollzeit mit Führerschein, drei Standorte, Einteilung eines kleinen Teams

Den Arbeitsvertrag schließen Sie selbst. Höhe und Fälligkeit des Honorars sowie den Ablauf der Vermittlung von Stammpersonal regelt der Vermittlungsvertrag.

Bewerber aus EU-Staaten wie Bulgarien, Polen oder der Slowakei brauchen für die Arbeit in Deutschland keine Arbeitserlaubnis. Bewerber aus Drittstaaten benötigen einen Aufenthaltstitel, der die Beschäftigung erlaubt. Ist dafür die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nötig, wird sie für Leiharbeit nicht erteilt (§ 40 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG).

Fremdvergabe

Gebäudereinigung als ausgelagerte Leistung

Beim Outsourcing geben Betriebe die Unterhaltsreinigung vollständig an einen Reinigungsbetrieb ab. Dessen Objektleiter plant Touren und Material und teilt die Kräfte ein.

Reinigungsumfang einer Verwaltung im Vertrag

Flure, Wartebereich und Bürgerbüro

Sanitärräume

Büros der Sachbearbeitung

Glasflächen innen und außen

Ein solcher Reinigungsvertrag kann ein Werkvertrag sein, wenn ein festgelegter Zustand der Flächen geschuldet ist. Sind regelmäßige Tätigkeiten ohne bestimmtes Ergebnis vereinbart, handelt es sich eher um einen Dienstvertrag (§§ 631, 611 BGB). Beanstandungen melden Sie nach einer Begehung dem Objektleiter des Betriebs, nicht der einzelnen Reinigungskraft.

Eine Abrechnung pro Quadratmeter oder als Monatspauschale spricht für eine eigenständige Leistung, entscheidet aber nicht allein. Teilen Ihre Beschäftigten den Kräften des Betriebs täglich Räume zu, liegt verdeckte Arbeitnehmerüberlassung nahe. Liegt tatsächlich Arbeitnehmerüberlassung vor, gilt ohne diese Bezeichnung ein Arbeitsverhältnis mit Ihnen als zustande gekommen (§§ 9, 10 AÜG). Das gilt nicht, wenn die betroffene Reinigungskraft fristgerecht erklärt, am Arbeitsvertrag mit dem Reinigungsbetrieb festzuhalten.

Für die Auslagerung der Reinigung ist kein Meisterbetrieb nötig, denn Gebäudereiniger gehören zu den zulassungsfreien Handwerken (Anlage B Abschnitt 1 Nr. 33 HwO). Facility-Dienstleister geben Teile eines Auftrags, etwa die Glasreinigung, teilweise an Subunternehmer weiter. Für den Mindestlohn der Beschäftigten des Subunternehmers haftet dann der Facility-Dienstleister wie ein Bürge (§ 14 AEntG).

Mindestlohn

Branchenmindestlohn auch für überlassene Reinigungskräfte

Für gewerbliche Beschäftigte der Gebäudereinigung gilt ein eigener Mindestlohn. Eine Verordnung macht ihn für alle Betriebe der Branche verbindlich (10. GebäudeArbbV).

15,00 €

Lohngruppe 1, etwa Innen- und Unterhaltsreinigung

18,40 €

Lohngruppe 6, etwa Glas- und Fassadenreinigung

Brutto je Stunde seit 1. Januar 2026. Die Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft. Ob ab 2027 erneut ein Branchenmindestlohn für alle Betriebe gilt, hängt von einer neuen Verordnung oder Allgemeinverbindlicherklärung ab.

Die Pflicht trifft Reinigungsbetriebe mit Sitz im In- oder Ausland, also auch einen Betrieb aus Tschechien oder Rumänien mit Auftrag in Deutschland (§ 8 Abs. 1 AEntG). Für Leiharbeitnehmer mit Reinigungsaufgaben muss der Verleiher mindestens diesen Lohn zahlen, auch wenn Ihr Betrieb kein Gebäudereinigungsbetrieb ist (§ 8 Abs. 3 AEntG). Der Verrechnungssatz eines Verleihers für Reinigungskräfte liegt in der Regel deutlich über diesem Mindestlohn.

Eigene Beschäftigte eines Büro- oder Industriebetriebs fallen dagegen meist nicht unter die Verordnung, weil diese an Betriebe der Gebäudereinigung anknüpft. Für sie gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn als Untergrenze.

Das Gebäudereinigungsgewerbe zählt außerdem zu den Branchen mit Ausweispflicht bei der Arbeit (§ 2a SchwarzArbG). Arbeitgeber dieser Branche erstatten für neue Beschäftigte spätestens bei Arbeitsaufnahme eine Sofortmeldung (§ 28a Abs. 4 SGB IV).

Arbeitsschutz

Hautschutz, Reinigungsmittel und Unterweisung am Objekt

Reinigungsarbeit heißt oft feuchte Hände, Kontakt mit Reinigungschemie und Wege über nasse Böden. Wer die Pflichten daraus trägt, hängt vom Modell ab.

Vorsorge anbieten

Pflichtvorsorge vor Aufnahme der Tätigkeit

Feuchtarbeit nach ArbMedVV, Anhang Teil 1

Bei Überlassung tragen Sie als Entleiher die Arbeitsschutzpflichten in Ihrem Betrieb. Die Pflichten des Verleihers bestehen daneben fort (§ 11 Abs. 6 AÜG). Wer die Vorsorge veranlasst, halten Sie im Überlassungsvertrag fest. Zu Wegen, Reinigungsmitteln, Sicherheitsdatenblättern und Notausgängen unterweist Ihr Betrieb die Leiharbeitnehmer vor Aufnahme der Tätigkeit (§ 12 Abs. 2 ArbSchG).

Arbeitet ein Reinigungsbetrieb als Auftragnehmer, unterweist er seine Beschäftigten selbst. Sie informieren ihn über die Gefahren in Ihrem Gebäude, etwa über Bereiche mit Staplerverkehr.

Reinigung an Maschinen und in Produktionsbereichen

Soll Reinigungspersonal an Anlagen, in Lebensmittelbereichen oder mit Hochdruckgeräten arbeiten, ist das eine gesonderte Aufgabe mit eigener Gefährdungsbeurteilung. Maschinen müssen vorher abgeschaltet und gegen Wiedereinschalten gesichert sein. Nennen Sie Industriereinigung gesondert, damit Ihre Anfrage Anbieter mit passender Erfahrung erreicht.

Anfrage

Objekt, Flächen und Zeiten für Ihre Anfrage

Mit wenigen Eckdaten sehen Anbieter, ob sie Reinigungskräfte überlassen, vermitteln oder die Reinigung als Leistung übernehmen können.

  1. Objekt Art des Gebäudes, Standort und Zugang am Abend oder frühen Morgen
  2. Flächen Räume, ungefähre Quadratmeter und gewünschter Rhythmus
  3. Modell eigene Einteilung, feste Stelle oder ausgelagerte Leistung

Weitergabe nur an Anbieter, denen Sie zustimmen.

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