Bau

Baugewerbe

Personalvermittlung im Baugewerbe
ohne Leiharbeit auf der Baustelle

Maurer, Betonbauer oder Bauhelfer stellen Sie mit Hilfe eines Vermittlers fest an. Abgegrenzte Gewerke übernimmt ein Nachunternehmer mit eigener Leitung und eigenen Leuten.

Personalbedarf am Bau beschreiben

Arbeitgeber

Wer bei einer Personalvermittlung im Baugewerbe Arbeitgeber wird

Ein Maurer geht in Rente, während ein Großauftrag die Kolonne bis zum Herbst bindet. Für den Innenputz fehlen außerdem zwei Leute. Leiharbeit ist für solche Bauarbeiten in einem Baubetrieb grundsätzlich ausgeschlossen.

Im Rahmen einer Personalvermittlung im Baugewerbe stellt Ihr Betrieb die neue Kraft selbst an. Damit tragen Sie von Anfang an die Pflichten eines Arbeitgebers, etwa die Anmeldung zur Sozialversicherung und die Unterweisung auf der Baustelle. Das Honorar zahlen Sie dem Vermittler für die Suche, zusätzlich zum späteren Lohn. Im üblichen Ablauf einer Vermittlung wird es erst mit dem Abschluss des Arbeitsvertrags fällig.

Spricht passende Bewerber an und schickt Ihnen deren Unterlagen, sobald sie zustimmen.

Führt die Gespräche und entscheidet über die Einstellung.

Kommt zwischen Ihrem Betrieb und der neuen Kraft zustande.

Erteilt Ihr Polier oder Ihre Bauleitung.

Zahlt Ihr Betrieb als Arbeitgeber.

Wird im Vertrag mit dem Vermittler vereinbart.

Eine Anfrage über unseren Service ist noch kein Auftrag. Ihre Anfrage erhalten nur Personalvermittler oder Baufirmen des passenden Gewerks, und das erst nach Ihrer Freigabe. Eigene Bauarbeiter oder Baugeräte gibt es bei uns nicht. Einen Vertrag schließen Sie anschließend direkt mit der Firma Ihrer Wahl.

Profile

Was ein Stellenprofil für Maurer, Poliere und Bauhelfer enthält

Jedes Stellenprofil für eine Personalvermittlung am Bau beginnt beim Gewerk und bei der Bauphase. Wer im Rohbau Schalungen stellt, braucht andere Erfahrung als jemand, der im Innenausbau Ständerwände errichtet. Halten Sie außerdem fest, welche Maschinen die neue Kraft bedienen soll und welche Nachweise Sie dafür erwarten.

Rohbau

Mauerwerk, Schalung, Bewehrung und Beton. Gefragt sind Maurer, Beton- und Stahlbetonbauer sowie Helfer für Materialtransport und Aufräumarbeiten.

Ausbau und Sanierung

Putz, Estrich, Trockenbau, Fliesen und Anstrich. Bei Arbeiten im Bestand kommen Rückbau, Staubschutz und der Umgang mit alten Baustoffen hinzu.

Bauhelfer

Wer Bauhelfer finden will, nennt die Handgriffe, etwa Material tragen, Schalung reinigen oder Absperrungen aufstellen. Auch Bauhelfer sind gewerbliche Arbeitnehmer. Das Verbot der Leiharbeit in Baubetrieben betrifft sie ebenso wie Facharbeiter.

Ein Polier erklärt einem neu eingestellten Maurer auf der Baustelle den Plan für die nächste Wand.

Suchen Sie einen Polier oder Vorarbeiter, gehören Führungserfahrung und die Größe der Kolonne, die er anleiten soll, ins Profil. Notieren Sie auch, in welcher Sprache auf Ihrer Baustelle Anweisungen gegeben werden. Führerschein und Gerätenachweise verlangen Sie nur, wenn die Stelle sie tatsächlich erfordert.

Rechtsrahmen

Leiharbeit in Baubetrieben nach § 1b AÜG

Die Frage nach Zeitarbeit am Bau stellt sich oft, wenn ein Mitarbeiter kurzfristig ausfällt. Das Verbot steht in § 1b Satz 1 AÜG und betrifft die Überlassung in Baubetriebe für Tätigkeiten, die üblicherweise Arbeiter verrichten. Entscheidend ist der Betrieb, in den überlassen wird. Der Ort der Arbeit spielt dafür keine Rolle.

Begriff

Als Betrieb des Baugewerbes gilt nach § 101 Abs. 2 SGB III ein Betrieb, der gewerblich überwiegend Bauleistungen auf dem Baumarkt erbringt. Tätigkeiten von Angestellten, etwa in der Kalkulation, fallen nicht unter das Verbot.

Für gewerbliche Arbeiten erlaubt das Gesetz die Überlassung in Baubetriebe nur in drei Ausnahmefällen.

Zwischen Baubetrieben und anderen Betrieben, wenn für beide geltende, allgemeinverbindliche Tarifverträge die Überlassung vorsehen.

Zwischen Baubetrieben, wenn der verleihende Betrieb seit mindestens drei Jahren nachweislich von denselben Rahmen- und Sozialkassentarifverträgen erfasst wird wie der Entleiher.

Baubetriebe aus anderen EWR-Staaten dürfen verleihen, wenn sie nachweislich seit mindestens drei Jahren überwiegend Tätigkeiten ausüben, die unter die Rahmen- und Sozialkassentarifverträge des Entleihers fallen.

Ordnungswidrig handelt nach § 16 Abs. 1 Nr. 1f AÜG nicht nur der Verleiher, sondern auch der Betrieb, der die überlassenen Arbeitnehmer tätig werden lässt. Die Geldbuße kann bis zu 30 000 Euro betragen. Begriffe wie Personalleasing oder Mietkolonne ändern an dieser Grenze nichts. Auch ein Werk- oder Dienstvertrag schützt nicht, wenn die Beschäftigten in der Praxis nach Weisung Ihres Poliers arbeiten. Maßgeblich sind die tatsächlichen Merkmale einer Überlassung, also Eingliederung in Ihre Abläufe und Weisungen Ihres Personals.

Anfragen für typische Bauarbeiten gehen bei uns nicht an Verleiher, sondern an Vermittler oder Fachfirmen.

Nachunternehmer

Subunternehmer im Baugewerbe mit eigener Bauleitung

Ein Subunternehmer am Bau übernimmt einen Teil Ihres Auftrags als eigene Leistung, zum Beispiel den Estrich in einem Mehrfamilienhaus oder die Abdichtung der Kellerwände. Grundlage ist in der Regel ein Werkvertrag über eine abnahmefähige Leistung. Der Nachunternehmer bestimmt, wie viele Beschäftigte er schickt, wer seine Kolonne führt und in welcher Reihenfolge gearbeitet wird.

Werkvertrag mit dem Nachunternehmer

  • Pläne, Leistungsverzeichnis und Ausführungsart
  • Fertigstellungstermin und Schnittstellen zu anderen Gewerken
  • Mängelrüge an die Bauleitung des Nachunternehmers

Werk

Anzeichen einer Überlassung

  • Ihr Polier teilt einzelne Beschäftigte des Nachunternehmers ein
  • Ihre Bauleitung legt deren Arbeitszeit und Pausen fest
  • Beschäftigte beider Firmen arbeiten gemischt in einer Kolonne

Greift Ihre Bauleitung in Einteilung und Arbeitszeit der fremden Kolonne ein, kann aus dem Werkvertrag eine unzulässige Überlassung werden. Weisungen an die Beschäftigten des Nachunternehmers erteilt allein dessen Bauleitung. Bei zulassungspflichtigen Handwerken wie Maurer und Betonbauer lassen Sie sich von inländischen Nachunternehmern die Eintragung in die Handwerksrolle zeigen. Pflichten aus Ihrem Hauptauftrag, etwa Termine und Gewährleistung, sollten sich in den Verträgen mit Nachunternehmern wiederfinden.

Haftung

Haftung und Steuern bei Bauleistungen von Nachunternehmern

Wer Bauleistungen an Nachunternehmer vergibt, übernimmt Risiken, die über das eigene Gewerk hinausgehen. Sozialversicherung, Einkommensteuer und Umsatzsteuer kennen dafür besondere Pflichten des Auftraggebers.

Sozialversicherungsbeiträge

Beauftragt ein Bauunternehmer einen anderen Unternehmer mit Bauleistungen, haftet er für dessen Gesamtsozialversicherungsbeitrag wie ein selbstschuldnerischer Bürge. Das gilt auch für Beiträge eines Verleihers, den der Nachunternehmer einschaltet. Die Regel greift ab einem geschätzten Gesamtwert von 275 000 Euro für alle Bauleistungen an einem Bauwerk. Von der Haftung befreit ist, wer nachweist, dass er ohne eigenes Verschulden annehmen konnte, der Nachunternehmer zahle seine Beiträge.

Bauabzugsteuer

Bezahlen Sie als Unternehmer eine Bauleistung im Inland, ziehen Sie 15 Prozent von der Gegenleistung ab. Diesen Betrag führen Sie für den Nachunternehmer an das Finanzamt ab. Kein Abzug ist nötig, wenn er eine gültige Freistellungsbescheinigung vorlegt oder die Zahlungen an ihn im Kalenderjahr voraussichtlich 5 000 Euro nicht übersteigen.

Umsatzsteuer

Erbringen Sie selbst nachhaltig Bauleistungen, trägt in der Regel Ihr Betrieb die Umsatzsteuer für die Bauleistung des Nachunternehmers. Als Nachweis dient eine Bescheinigung Ihres Finanzamts, die höchstens drei Jahre gilt.

Freistellungsbescheinigung und Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Nachunternehmers prüft Ihr Betrieb selbst. Der Weg über unseren Service ersetzt diese Kontrolle nicht. Fordern Sie die Unterlagen vor dem ersten Arbeitstag an und lassen Sie sich bei längeren Aufträgen aktuelle Bescheinigungen geben.

Herkunft

Polnische Bauarbeiter, Drittstaatsangehörige und ausländische Nachunternehmer

Auf deutschen Baustellen arbeiten Beschäftigte aus Polen, Rumänien, Kroatien und weiteren Ländern. Welche Regeln gelten, hängt davon ab, ob Sie selbst einstellen oder eine ausländische Firma beauftragen.

EU-Bürger fest angestellt

Wer Bauarbeiter mit der Staatsangehörigkeit eines EU-Staats fest einstellt, braucht für sie keine Arbeitserlaubnis. Es gelten deutsches Arbeitsrecht und deutsche Sozialversicherung.

Mit einer ausländischen Firma

Ein Baubetrieb aus Tschechien kann zum Beispiel als Nachunternehmer eigene Leute entsenden. Er bleibt ihr Arbeitgeber und muss die in Deutschland vorgeschriebenen Mindestarbeitsbedingungen einhalten.

Die Beschäftigten müssen jede Sicherheitsunterweisung verstehen können. Für die Unterweisung Ihrer eigenen Beschäftigten bleibt Ihr Betrieb verantwortlich, auch wenn ein zweisprachiger Vorarbeiter übersetzt.

Anfrage

Suche nach Mitarbeitern oder Fachfirmen für die Baustelle

Vermittler und Fachfirmen brauchen nur wenige Angaben, um zu entscheiden, ob sie Ihnen eine Personalvermittlung oder einen Werkvertrag anbieten.

Ihre Anfrage zur Personalvermittlung im Baugewerbe oder zur Vergabe eines Gewerks

  • Ort der Baustelle und Bauphase
  • Gewerk, Tätigkeiten und gewünschte Erfahrung
  • Feste Stelle oder abgegrenzte Bauleistung
  • Startdatum und geplante Dauer der Bauarbeiten
  • Geräte, Nachweise und Sprache auf der Baustelle
  • Für ein zu vergebendes Gewerk Pläne oder Leistungsverzeichnis

Angaben zur Baustelle übermitteln