Maler und Lackierer

Maler und Lackierer

Subunternehmer für Malerarbeiten
oder Maler und Lackierer im eigenen Betrieb

Malerarbeiten vergeben Sie an einen Fachbetrieb mit eigener Leitung. Für dauerhaften Bedarf stellen Sie Maler über eine Personalvermittlung direkt ein.

Malerarbeiten beschreiben

Subunternehmer

Ein abgegrenztes Malergewerk an Subunternehmer vergeben

Ein Generalunternehmer renoviert ein Hotel mit 40 Zimmern und gibt die Malerarbeiten ab. Als Subunternehmer für Malerarbeiten übernimmt ein Fachbetrieb diesen Teil mit eigenem Vorarbeiter und eigenem Werkzeug. Im Werkvertrag schuldet er nach § 631 BGB die Herstellung des vereinbarten Werks, also fertig gestrichene Zimmer in abnahmefähigem Zustand.

Das Maler- und Lackiererhandwerk ist zulassungspflichtig (Nr. 10 der Anlage A zur Handwerksordnung). Prüfen Sie deshalb die Eintragung in die Handwerksrolle oder bei vorübergehend tätigen Betrieben aus dem EU- oder EWR-Ausland die Anzeige bei der Handwerkskammer. Bei der Vergabe an Subunternehmer bleibt die Personaleinteilung beim Auftragnehmer. Malerarbeiten führen wir nicht selbst aus. Nur wenn Sie zustimmen, erhalten ausgewählte Malerbetriebe oder Personaldienstleister Ihre Anfrage.

Beschichtung

Anforderungen an Maler nach Untergrund und Beschichtung

An Wänden, Decken, Fassaden, Türen und Stahlteilen arbeiten Maler und Lackierer mit unterschiedlichen Materialien. Nennen Sie deshalb die Untergründe und Beschichtungsstoffe, mit denen gearbeitet wird.

Vorbereitung und Anstrich

Altanstriche prüfen, Risse spachteln, abkleben und abdecken, Dispersions- oder Silikatfarbe mit Rolle oder Spritzgerät auftragen.

Tapezier- und Lackierarbeiten

Vlies- oder Raufasertapete kleben, Türen und Zargen schleifen und lackieren, Heizkörper oder Geländer beschichten.

Zwei Maler streichen in einem abgedeckten Hotelzimmer während der Renovierung eine Wand mit Rolle und Pinsel.

Maler und Tapezierer im Innenausbau bringen eine andere Routine mit als Fassadenmaler auf dem Gerüst. Fahrzeuglackierer haben einen eigenen Ausbildungsberuf und arbeiten nicht an Gebäuden.

Malerhelfer

Arbeitsteilung zwischen Geselle, Helfer und Vorarbeiter

Ein Malerhelfer bereitet Flächen vor und räumt auf. Die Beschichtung selbst bleibt Sache des Gesellen.

Malerhelfer

Abdecken, Abkleben, Schleifen, Material tragen, Baustelle reinigen

Geselle

Untergrund beurteilen, Beschichtung auswählen und fachgerecht ausführen

Vorarbeiter

Kolonne einteilen, Abschnitte prüfen, Mängel mit der Bauleitung klären

Planen Sie Helfer nur für Arbeiten ein, die kein Urteil über Untergrund und Material verlangen. Für Zeitarbeit nennen Sie Zahl und Zeitraum, für eine feste Stelle den gewünschten Eintrittstermin.

Zeitarbeit

Zeitarbeit für Maler nach Betrieb und Tätigkeit einordnen

Ob Leiharbeit zulässig ist, hängt von der Branche des Betriebs ab, in dem die Maler arbeiten. Die Baubetriebe-Verordnung nimmt Malerbetriebe aus, soweit sie nicht überwiegend Bauleistungen im Sinne von § 1 Abs. 1 und 2 ausführen (§ 2 Nr. 7 BaubetrV).

Malerbetrieb als Entleiher

Ist Ihr Malerbetrieb kein Baubetrieb, ist der Einsatz von Leiharbeitern in der Regel zulässig. Die Arbeit teilt dann Ihre Betriebsleitung ein.

Bauunternehmen als Entleiher

Ein Baubetrieb darf Maler für gewerbliche Arbeiten grundsätzlich nicht entleihen (§ 1b AÜG).

Leiharbeit im Malerbetrieb läuft über einen Verleiher mit Erlaubnis. Maßgeblich ist der Schwerpunkt Ihres Betriebs, nicht die einzelne Baustelle. Drittstaatsangehörige mit zustimmungspflichtiger Beschäftigung dürfen nicht als Leiharbeiter eingesetzt werden (§ 40 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG).

Personalvermittlung

Offene Gesellenstellen mit Hilfe einer Personalvermittlung besetzen

Bleiben Gesellenstellen dauerhaft unbesetzt, schließen Sie den Arbeitsvertrag direkt mit dem neuen Maler. Eine Personalvermittlung im Malerhandwerk spricht Bewerber an und stellt passende Maler vor.

Stellenprofil mit Schwerpunkt Innenraum, Fassade oder Lack

Probetag auf einer laufenden Baustelle

Unterschrift unter Ihren Arbeitsvertrag

Wenn Sie Maler einstellen, klären Sie früh Führerschein, Gerüsterfahrung und Einsätze auf auswärtigen Baustellen.

Arbeitsschutz

Wer auf der Baustelle Weisungen gibt und unterweist

Beim Werkvertrag regelt der Subunternehmer Einsatz und Arbeitsschutz seiner Beschäftigten. Gibt Ihre Bauleitung den Malern des Auftragnehmers Arbeitszeiten und Einsatzorte vor, droht die Einstufung als verdeckte Arbeitnehmerüberlassung.

Lösemittelhaltige Produkte nur mit Betriebsanweisung, ausreichender Lüftung und dem vorgesehenen Atemschutz

Spritzgeräte und Schleifmaschinen erst nach Unterweisung

Asbesthaltige Altbeschichtungen nur durch Betriebe mit besonderer Sachkunde

Nach § 12 Abs. 2 ArbSchG unterweist der Entleiher überlassene Maler selbst. Vermutete Schadstoffe im Altbestand gehören ausdrücklich in die Anfrage.

Anfrage

Malerbetriebe und Maler für Ihr Vorhaben anfragen

Für Vergabe, Leiharbeit und feste Stellen nutzen Sie dasselbe Kontaktformular.

Malerarbeiten vergeben

Leistungsverzeichnis, Flächen, Untergrund, Termin und Ort

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Maler für Ihren Betrieb

Zeitarbeit oder feste Stelle, Schwerpunkt, Zeitraum und Einsatzgebiet

Personalbedarf beschreiben