LKW-Fahrer
LKW-Fahrer finden für Verteiler-, Fern-
und Werkverkehr Ihres Unternehmens
Ob Sie eine Fahrerstelle dauerhaft besetzen oder nur Urlaubszeiten und Saisonspitzen überbrücken, entscheidet über das passende Modell.
Profil
Tour
Fahrzeug
Nachweise
Anforderungsprofil
LKW-Fahrer finden nach Ihrem Anforderungsprofil
Ein Anforderungsprofil für LKW-Fahrer beginnt mit der Tour, die die Person künftig fährt. Wer LKW-Fahrer finden will, legt außerdem fest, welche Arbeiten außerhalb der Kabine anfallen. Soll die Stelle dauerhaft besetzt werden, sucht eine Personalvermittlung für Fahrer passende Bewerber.
Ein Fahrer im Verteilerverkehr entlädt oft selbst. Ein Fernfahrer verbringt dagegen mehrere Nächte unterwegs. Fahrer und Lagerpersonal werden in der Logistikbranche oft gemeinsam gesucht. Ihre Profile bleiben trotzdem getrennt.
Touren
Touren, Fahrzeugklasse und Ladetätigkeit beschreiben
Nennen Sie Fahrzeugtyp, zulässige Gesamtmasse und ob mit Anhänger oder Auflieger gefahren wird. Daraus ergibt sich die Klasse, etwa C1 bis 7,5 Tonnen, C für schwerere Solo-LKW oder CE für den Sattelzug. Wer einen Sattelzug fährt, braucht deshalb einen LKW-Fahrer mit Klasse CE.
LKW-Fahrer im Nahverkehr mit Tagestouren
Mehrere Kunden am Tag, Abladen mit Hubwagen oder Ladebordwand, abends zurück am Standort.
LKW-Fahrer im Fernverkehr mit Übernachtung
Lange Strecken mit Übernachtung im Fahrzeug, Tauschen von Wechselbrücken oder Aufliegern an Umschlagpunkten.
Werkverkehr Ihres Betriebs
Fahrten mit eigenen Waren zwischen Werken, Lagern und Kunden, oft mit festen Abfahrtszeiten.

Beschreiben Sie auch Ladetätigkeiten, Ladungssicherung und den Umgang mit Lieferscheinen oder Scannern. Ein Fahrer für Baustoffe mit Ladekran braucht andere Erfahrung als ein Fahrer für Kühlware.
Qualifikation
Berufskraftfahrer mit Grundqualifikation und Weiterbildung
Wer als Fahrer Güter auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen der Klassen C1, C1E, C oder CE befördert, fällt unter das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (§ 1 BKrFQG). Auch Fahrten im Werkverkehr sind erfasst, soweit keine der gesetzlichen Ausnahmen greift. Neben der Fahrerlaubnis braucht der Fahrer eine Grundqualifikation, etwa durch eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer oder eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer (§ 2 BKrFQG).
Klasse und Gültigkeit für das eingesetzte Fahrzeug
Schlüsselzahl 95 im Führerschein oder Fahrerqualifizierungsnachweis
Eigene Karte für das digitale Kontrollgerät im Fahrzeug
Die Weiterbildung ist im Abstand von jeweils fünf Jahren zu wiederholen (§ 5 BKrFQG). Lassen Sie sich vor der ersten Tour alle drei Nachweise im Original zeigen und notieren Sie die Ablaufdaten. Für Gefahrgut kommt eine eigene ADR-Schulung hinzu.
Werkverkehr
Werkverkehr, Frachtführer und Fahrpersonal unterscheiden
Werkverkehr liegt vor, wenn Sie eigene Güter für eigene Zwecke befördern und die Fahrt nur eine Hilfstätigkeit Ihres Unternehmens ist. Laut § 1 Abs. 2 GüKG muss außerdem eigenes oder vertraglich gestelltes Personal die Fahrzeuge führen.
Fahrer für Ihre Fahrzeuge
Personal über Vermittlung oder Überlassung. Die Tourenplanung bleibt bei Ihnen.
Transport als Auftrag
Ein Frachtführer befördert mit eigenen Fahrzeugen und eigenen Fahrern.
Wer gewerblichen Güterkraftverkehr betreibt, braucht dafür eine Erlaubnis oder Gemeinschaftslizenz (§ 3 Abs. 1 GüKG). Die Erlaubnis braucht das Unternehmen, das den Transport durchführt, nicht der Personaldienstleister, der nur Fahrer stellt. Bei Auslandstouren können zusätzliche Regeln des Ziellandes gelten, etwa zur Entsendung von Fahrern.
Personalvermittlung
Personalvermittlung für LKW-Fahrer mit festem Tourenplan
Wächst Ihr Fuhrpark um ein Fahrzeug, brauchen Sie meist einen Fahrer, den Sie selbst fest anstellen. Die Suche nach Bewerbern übernimmt ein Vermittler. Den Arbeitsvertrag schließen Sie selbst.
Ablauf der Vermittlung
Tour, Fahrzeug, Arbeitszeit und Standort festlegen
Vorstellung von Kandidaten mit vorgelegten Nachweisen
Gespräch und Probefahrt in Ihrem Betrieb
Wir führen keine Transporte durch und vermitteln Ihre Anfrage nur an passende Anbieter. Ihre Angaben gehen erst nach Ihrer Zustimmung an Anbieter, die Fahrpersonal vermitteln oder überlassen.
Zeitarbeit
Zeitarbeit für LKW-Fahrer bei Urlaub und Saisonspitzen
Im Alltag ist oft davon die Rede, LKW-Fahrer zu mieten. Rechtlich ist das eine Überlassung von Fahrpersonal, bei der Ihre Disposition die Touren vorgibt und der Verleiher Arbeitgeber bleibt. Der Verleiher braucht eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit (§ 1 Abs. 1 AÜG). Prüfen Sie diese vor Vertragsschluss.
Beispiel: Leiharbeiter als LKW-Fahrer in den Sommerferien und im Weihnachtsgeschäft
Länger als 18 aufeinanderfolgende Monate darf derselbe Leiharbeitnehmer ohne abweichenden Tarifvertrag nicht bei Ihnen fahren (§ 1 Abs. 1b AÜG). Leiharbeit kommt für Drittstaatsangehörige nicht infrage, deren Beschäftigung eine Zustimmung der Bundesagentur braucht (§ 40 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG).
Anfrage
Was der Personaldienstleister über Ihre Fahrerstelle wissen muss
Fahrzeug, Tour und Einsatzform reichen für den Anfang aus.
Abfahrtskontrolle für Ihre Anfrage
Fahrzeug, Klasse und Aufbau
Nah- oder Fernverkehr, gewerblich oder im Werkverkehr
Ladetätigkeiten und Ladungssicherung
Arbeitszeit, Standort und Übernachtungen
Feste Anstellung oder Einsatz auf Zeit
