Elektriker
Elektriker in Zeitarbeit mit passender Qualifikation
für die Arbeiten in Ihrem Betrieb
Installation, Schaltschrankbau oder Instandhaltung setzen jeweils andere Erfahrung voraus. Davon hängt ab, welche Fachkraft infrage kommt.
Unterverteilung UV 2
Installation
Schaltschrank
Instandhaltung
Prüfung
Zeitarbeit
Befristeter Einsatz von Elektrikern in Zeitarbeit
Zeitarbeit für Elektriker passt, wenn Ihre Elektroabteilung für eine begrenzte Zeit Unterstützung braucht. Bei der Arbeitnehmerüberlassung von Elektrikern behält sie die Einteilung. Elektriker als Leiharbeiter übernehmen die Fachaufgaben. Für Zuarbeiten unter Aufsicht genügen auch Helfer.
Ein Elektroniker für Betriebstechnik bringt andere Erfahrung mit als ein Elektroinstallateur aus dem Wohnungsbau. Beschreiben Sie deshalb neben dem Beruf vor allem die Tätigkeit. Dann kann ein Personaldienstleister prüfen, wer zu Ihren Anlagen passt. Unser Service stellt selbst keine Elektriker ein und gibt Ihre Anfrage erst nach Ihrer Zustimmung an Personaldienstleister weiter.
Elektroarbeiten
Leitungen, Schaltschränke und Störungssuche im Betrieb
Die Bezeichnung Elektriker umfasst sehr verschiedene Tätigkeiten, von der Kabelverlegung bis zur Inbetriebnahme von Maschinen.
Aufgaben und Arbeitsumgebung
Leitungen verlegen und anschließen, Schaltschränke nach Plan verdrahten, Störungen an Maschinen suchen oder Anlagen nach einem Umbau wieder in Betrieb nehmen. Nennen Sie auch Spannungsebene, Hallenhöhe und Schichtbetrieb.
Erfahrung im konkreten Teilgebiet
Industrieelektriker kennen oft Antriebe und Sensorik, Elektromonteure eher Kabelwege und Unterverteilungen. Fragen Sie, an welchen Maschinen und Verteilungen die Person in den letzten Einsätzen selbst gearbeitet hat.

Arbeitet Ihr Betrieb mit Steuerungen bestimmter Hersteller, gehört das in die Anfrage. Ob jemand programmieren oder nur verdrahten soll, verändert das Anforderungsprofil erheblich.
Qualifikation
Elektrofachkraft für die übertragene Aufgabe
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen nur von einer Elektrofachkraft oder unter ihrer Leitung und Aufsicht errichtet, geändert und instand gehalten werden (§ 3 DGUV Vorschrift 3). Als Elektrofachkraft gilt nach § 2 Abs. 3 DGUV Vorschrift 3, wer die ihm übertragenen Arbeiten fachlich beurteilen und dabei mögliche Gefahren erkennen kann. Grundlage dafür sind Ausbildung, Erfahrung und Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen.
Prüfung der Eignung
Abschluss und Fachrichtung
Referenzarbeiten an vergleichbaren Anlagen
Bestimmungen für Ihre Anlagen
Berufsbezeichnung und tatsächliche Kompetenz
Ob jemand für eine bestimmte Arbeit als Elektrofachkraft gilt, hängt neben dem Berufsabschluss von Erfahrung und Kenntnis der Bestimmungen ab. Wer etwa ortsveränderliche Geräte prüft, braucht Kenntnis der Prüfvorschriften, Prüferfahrung und geeignete Messgeräte. Zur Unterweisung überlassener Elektriker über die Gefahren an Ihren Anlagen ist Ihr Betrieb als Entleiher verpflichtet (§ 12 Abs. 2 ArbSchG).
Baugewerbe
Elektroinstallation und Baugewerbe auseinanderhalten
Für das Verbot von Leiharbeit im Baugewerbe kommt es auf die Branche Ihres Betriebs an, nicht auf den Beruf der Leiharbeitskraft.
§ 1b AÜG
Betriebe der Elektroinstallation zählt die Baubetriebe-Verordnung nicht zu den förderfähigen Baubetrieben (§ 2 Nr. 6 BaubetrV). Das Verbot aus § 1b AÜG trifft sie deshalb in der Regel nicht.
Setzt dagegen ein Betrieb des Baugewerbes Leiharbeitskräfte für typische Arbeitertätigkeiten ein, verbietet § 1b AÜG das grundsätzlich. Klären Sie vor der Anfrage, zu welcher Branche Ihr Betrieb gehört. Im Zweifel hilft die zuständige Agentur für Arbeit oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht weiter.
Leiharbeit
Leiharbeit nach Weisung Ihrer Elektroleitung
Erteilt Ihre Elektroleitung den Elektrikern eines Personaldienstleisters die Arbeitsanweisungen, liegt Arbeitnehmerüberlassung vor. Die Elektriker bleiben beim Verleiher angestellt. Dieser braucht für die Überlassung eine Erlaubnis, die die Bundesagentur für Arbeit erteilt.
Verleiher
Lohn, Sozialversicherung und Arbeitsvertrag
Ihre Elektroleitung
Einteilung, Freigabe von Arbeiten und Aufsicht
Elektriker
Arbeit nach Ihren Plänen und Sicherheitsregeln
Dieselbe Person darf Ihrem Betrieb grundsätzlich höchstens 18 aufeinanderfolgende Monate überlassen werden (§ 1 Abs. 1b AÜG). Elektriker aus Drittstaaten, deren Beschäftigung zustimmungspflichtig ist, dürfen nicht als Leiharbeitnehmer arbeiten. Nach § 40 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG wird diese Zustimmung für Leiharbeitnehmer versagt.
Subunternehmer
Subunternehmer für eigenständige Elektroarbeiten
Wenn Sie einen Teil Ihres Kundenauftrags abgeben, etwa die Elektroinstallation in der Halle Ihres Auftraggebers, beauftragen Sie Elektriker als Subunternehmer per Werkvertrag. Der Auftragnehmer plant, leitet und verantwortet die Arbeiten seiner Leute. Die Installation der eigenen Halle vergeben Sie dagegen direkt per Werkvertrag an einen Elektrobetrieb.
Einordnung
Überlassung, wenn Ihre Elektroleitung die Anweisungen gibt
Werkvertrag, wenn der Auftragnehmer eigene Leute selbst führt
Installateurverzeichnis, wenn eine Anlage am Niederspannungsnetz errichtet, erweitert oder geändert wird
Eintragung im Installateurverzeichnis
Kundenanlagen am Niederspannungsnetz dürfen außer dem Netzbetreiber nur Unternehmen errichten, erweitern oder ändern, die im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers stehen (§ 13 Abs. 2 NAV). Prüfen Sie diese Eintragung bei jedem Betrieb, der solche Arbeiten für Sie übernimmt.
Festanstellung
Elektriker einstellen, wenn eine Stelle dauerhaft frei ist
Fehlt Ihrer Elektroabteilung dauerhaft eine Fachkraft, besetzen Sie die Stelle mit eigenem Personal. Bei der Suche nach festangestellten Elektrikern übernimmt ein Vermittler die Ansprache und die erste Auswahl der Bewerber.
Profil mit Fachrichtung, Anlagen und Schicht abstimmen
Vorgestellte Bewerber kennenlernen und selbst auswählen
Arbeitsvertrag direkt zwischen Ihrem Betrieb und der Fachkraft
Höhe und Fälligkeit des Honorars legen Sie im Vertrag mit dem Vermittler fest. Ab dem ersten Arbeitstag gelten Ihr Arbeitsvertrag und die in Ihrem Betrieb anwendbaren Tarifverträge.
Anfrage
Angaben zu Anlage, Leitung und Einsatzzeitraum
Personaldienstleister suchen passende Elektriker oder einen Fachbetrieb anhand weniger Eckdaten zu Ihrer Anlage und zum Einsatz.
Anlage und Aufgabe
Welche Arbeiten, an welchen Anlagen, mit welcher Spannung?
Qualifikation und Leitung
Ist eine Elektrofachkraft nötig, wer beaufsichtigt und wer gibt Arbeiten frei?
Zeitraum und Modell
Ab wann, wie lange, mit wie vielen Kräften und über welches Modell?
