Gastronomie und Hotellerie
Hotelpersonal und Küchenkräfte
für Häuser mit Saison und Ganzjahresbetrieb
Ein Haus an der Küste braucht im Juni deutlich mehr Personal als im Februar. Ein Stadthotel sucht dagegen einen Sous-Chef für die nächsten Jahre. Für beides eignen sich unterschiedliche Modelle. Im Gastgewerbe gelten dabei zusätzliche Pflichten.
- Küche
- Restaurant
- Etage
- Frühstück
- Bankett
- Empfang
Posten
Posten in Küche, Service, Etage und Empfang
Hotelpersonal und Restaurantkräfte werden in der Regel für einen bestimmten Posten gesucht, jeweils mit eigenem Rhythmus und eigener Verantwortung.
Küche
Koch, Beikoch, Spülkraft
Service
Servicekraft, Bankettkraft, Barkeeper
Etage
Zimmerreinigungskraft, Hausdame, Wäschereikraft
Empfang
Rezeptionist, Nachtportier, Concierge

Jeder Posten wirft andere Fragen auf. In der Küche zählen Küchenstil und Posten, im Service Sprachen und das Kassensystem. Auf der Etage geht es um die Zahl der Zimmer pro Schicht. Am Empfang braucht es Erfahrung mit einer Hotelsoftware und sicheres Deutsch am Telefon.
Ihre Angaben gehen mit Ihrer Zustimmung an Personaldienstleister, die Hotels und Restaurants betreuen. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Sie ein Angebot annehmen. Weder beschäftigen wir Gastronomiekräfte noch verleihen wir sie.
Festanstellung
Personalvermittlung in der Gastronomie für Stammkräfte
Für Hotelpersonal in Leitungsposten wie Küchenchef, Hausdame oder Restaurantleitung lohnt sich die eigene Einstellung. Eine Personalvermittlung für Gastronomie und Hotellerie sucht dafür Bewerber und stellt Ihnen nach deren Einwilligung Profile vor.
Spätestens bei Arbeitsaufnahme
Sofortmeldung im Gastgewerbe
Als Arbeitgeber melden Hotels und Restaurants den Tag des Beschäftigungsbeginns an die Datenstelle der Rentenversicherung (§ 28a Abs. 4 SGB IV).
Mit der Einstellung übernehmen Sie sämtliche Pflichten eines Arbeitgebers. Das Honorar des Vermittlers wird in der Regel erst mit dem Arbeitsvertrag fällig. Manche Verträge sehen eine kostenfreie Nachbesetzung vor, wenn die Kraft in der Probezeit ausscheidet. Ablauf und Honorar der Suche nach Stammkräften regelt der Vermittlungsvertrag.
Zeitarbeit
Zeitarbeit im Gastgewerbe und Ihre Aufzeichnungspflicht
Für eine Hochzeitssaison, einen Kongress oder die Sommerferien kommt Zeitarbeit in der Gastronomie infrage. Die Kräfte sind bei einem Verleiher angestellt und arbeiten nach den Weisungen Ihres Küchenchefs oder Ihrer Hausdame.
Arbeitszeit einer überlassenen Kraft
Uhrzeit des Arbeitsbeginns
Uhrzeit des Arbeitsendes
abzüglich Pausen
Bis zum Ablauf des siebten Kalendertags nach dem Arbeitstag aufzeichnen und mindestens zwei Jahre aufbewahren
Gaststätten und Hotels müssen als Entleiher die Arbeitszeit überlassener Kräfte selbst aufzeichnen (§ 17 Abs. 1 MiLoG). Diese Pflicht bleibt bei Ihrem Betrieb, auch wenn der Verleiher eigene Stundenzettel führt. Ab dem ersten Einsatztag stehen den Kräften die wesentlichen Arbeitsbedingungen und das Entgelt vergleichbarer Beschäftigter Ihres Hauses zu. Ein Zeitarbeitstarifvertrag kann beim Entgelt nur befristet davon abweichen (§ 8 AÜG). Den Vertrag über die Überlassung von Gastronomiekräften schließen Sie mit dem Verleiher.
Housekeeping
Housekeeping zwischen Leiharbeit und Fremdvergabe
Viele Hotels lassen die Zimmer von einem Reinigungsdienst herrichten. Dahinter kann ein Werk- oder Dienstvertrag stehen oder verdeckte Leiharbeit.
Fremdvergabe per Werk- oder Dienstvertrag
- Der Dienstleister stellt eine eigene Objektleitung im Haus
- Ihre Hausdame meldet nur Abreisen und Sonderwünsche an diese Leitung
- Beim Werkvertrag nehmen Sie die Zimmer nach vereinbartem Standard ab
Leiharbeit auf der Etage
- Ihre Hausdame teilt die Reinigungskräfte selbst ein
- Überlassene und eigene Kräfte arbeiten in gemischten Teams
- Der Verleiher stellt nur Personal und keine Leitung
Eine Abrechnung pro Zimmer spricht allein noch nicht für eine Fremdvergabe. Wichtiger ist, ob die Objektleitung des Dienstleisters die Arbeit verteilt und anweist. Wird ein Ergebnis wie gereinigte Zimmer nach vereinbartem Standard geschuldet, liegt meist ein Werkvertrag vor. Bei laufenden Tätigkeiten ohne festes Ergebnis passt eher ein Dienstvertrag. Teilt dagegen Ihre Hausdame die Kräfte ein, spricht das für Arbeitnehmerüberlassung. Dann braucht es einen ausdrücklich als Arbeitnehmerüberlassung bezeichneten Vertrag mit einem Verleiher, der eine Erlaubnis hat.
Arbeitszeit
Ruhezeiten und Dienstpläne im Hotelbetrieb
Spätdienst an der Bar und Frühstücksdienst am nächsten Morgen liegen im Gastgewerbe oft nah beieinander. Für solche Dienstfolgen enthält das Arbeitszeitgesetz eine Sonderregel für das Gastgewerbe.
In Gaststätten und Beherbergungsbetrieben darf die Ruhezeit um bis zu eine Stunde verkürzt werden. Jede Kürzung wird innerhalb eines Kalendermonats oder von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen (§ 5 Abs. 2 ArbZG). Sonn- und Feiertagsarbeit ist in Gaststätten und Hotels zulässig (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 ArbZG). Ersatzruhetage sind trotzdem einzuplanen (§ 11 ArbZG). Bei Zeitarbeit muss auch Ihr Haus diese Grenzen einhalten, wenn es überlassene Kräfte einplant.
Hygiene
Lebensmittelhygiene in Küche und Frühstücksservice
Wer leicht verderbliche Lebensmittel zubereitet oder ausgibt, braucht eine Schulung, die zu seiner Tätigkeit passt.
Bon 1
Hygieneschulung passend zur Tätigkeit, auf Verlangen der Behörde nachweisbar (§ 4 LMHV)
Bon 2
Erstbelehrung beim Gesundheitsamt vor der ersten Tätigkeit in einer Gaststättenküche oder mit bestimmten Lebensmitteln, Bescheinigung höchstens drei Monate alt (§ 43 IfSG)
Bon 3
Einweisung in Ihr Hygienekonzept, die Allergenkennzeichnung und den Reinigungsplan
Eine Servicekraft, die nur Getränke ausschenkt, braucht andere Nachweise als ein Koch. Klären Sie die Nachweise für jeden zu besetzenden Posten einzeln. Welche Schulung schon vorliegt und wer sie im Einsatz auffrischt, gehört in das Angebot des Personaldienstleisters.
Saison
Saisonales Hotelpersonal aus der EU
Hotels an der See und in den Bergen brauchen in der Saison oft zusätzliches Hotelpersonal, Lokale suchen vor allem Servicekräfte. Kräfte aus anderen EU-Staaten wie Polen, Kroatien oder Rumänien brauchen dafür keine Arbeitserlaubnis.
Sommersaison
Biergärten, Strandhotels, Ausflugslokale und Ferienanlagen mit langen Öffnungszeiten
Wintersaison
Skihotels, Hüttenbetrieb und Weihnachtsgeschäft mit Feiern und Banketten
Stellt Ihr Haus eine Unterkunft, regeln Sie Kosten und Belegung im Arbeitsvertrag oder bei Zeitarbeit im Vertrag mit dem Verleiher. Braucht die Beschäftigung von Bewerbern aus Drittstaaten die Zustimmung der Bundesagentur, ist Zeitarbeit ausgeschlossen (§ 40 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG). Für sie kommt in der Regel nur die eigene Einstellung infrage, etwa über eine Personalvermittlung mit Visumverfahren.
Anfrage
Angaben zu Haus, Saison und offenen Posten
Art des Betriebs, Zahl der Zimmer oder Sitzplätze, gesuchte Posten, Zeitraum und Ort reichen einem Personaldienstleister für ein erstes Angebot.
Ihre Anfrage an der Rezeption
Beschreiben Sie kurz Ihr Haus und den Bedarf. Mit Ihrer Zustimmung geht die Anfrage nur an Anbieter mit Erfahrung im Gastgewerbe.
