Werkvertrag

Werkvertrag für Unternehmen

Werkvertragsfirma beauftragen
und das fertige Werk abnehmen

Eine Werkvertragsfirma schuldet ein vereinbartes Ergebnis, das Sie am besten vor dem Start schriftlich festhalten. Ihr Betrieb zahlt dafür den vereinbarten Werklohn und prüft das Werk bei der Übergabe.

Vorhaben skizzieren

Ein Projektleiter und eine Kundin prüfen bei der Übergabe die Verankerung einer neu aufgebauten Regalanlage in einer Lagerhalle.
Abnahme Ergebnis beschrieben Prüfkriterien vereinbart Restarbeiten notiert

Werk

Werkleistungen neben dem Tagesgeschäft vergeben

Eine Werkvertragsfirma kommt meist dann ins Spiel, wenn Ihrem Team für ein Vorhaben Zeit, Gerät oder Erfahrung fehlt. Beispiele sind der Aufbau einer Regalanlage, das Isolieren von Rohrleitungen oder das Lackieren einer Bauteilserie.

Werk

Ein beschriebenes Ergebnis, zum Beispiel ein aufgebautes Regalsystem oder eine lackierte Bauteilserie

Werklohn

Als Festbetrag oder nach Stückzahl und Aufmaß vereinbart

Werkvertrag

Herstellung und Vergütung sind die Hauptpflichten nach § 631 BGB

Wir selbst führen keine Werkleistungen aus. Erst nach Ihrer Freigabe geht Ihre Beschreibung an Firmen, die solche Aufträge übernehmen. Vertragspartner für Werk und Werklohn wird allein die Firma, die Sie auswählen.

Abgrenzung

Werkvertrag von anderen Formen der Zusammenarbeit abgrenzen

Nicht jedes Vorhaben passt in einen Werkvertrag. Hilfreich ist ein Blick auf den letzten Tag der Zusammenarbeit. Liegt dann ein fertiges Ergebnis vor, das Sie prüfen, spricht vieles für einen Werkvertrag.

Werkvertrag

Ein fertiges Ergebnis, das Sie abnehmen (§ 631 BGB)

Dienstvertrag

Bezahlt wird eine Tätigkeit über einen Zeitraum, unabhängig von einem fertigen Endprodukt (§ 611 BGB)

Arbeitnehmerüberlassung

Überlassene Arbeitskräfte, die nach Ihren Weisungen arbeiten

Personalvermittlung

Bewerber, die Sie direkt einstellen

Subunternehmer und Outsourcing beschreiben eher die Rolle des Partners als einen eigenen Vertragstyp. Ein Subunternehmer übernimmt für einen Hauptauftragnehmer ein Teilgewerk, meist ebenfalls auf Grundlage eines Werkvertrags. Beim Outsourcing betreut ein Dienstleister eine Daueraufgabe wie die Wartung der Fördertechnik. Ein einzelner Werkvertrag endet dagegen mit dem vereinbarten Werk.

Umfang

Endzustand und Mengen für das Angebot erfassen

Was in der Anfrage fehlt, wird später leicht zum Nachtrag. Ein belastbarer Festpreis setzt deshalb eine Beschreibung des fertigen Zustands voraus.

Leistungsbeschreibung

1

Endzustand Was ist nach Abschluss aufgebaut, umgebaut oder geliefert?

2

Menge und Maße Stückzahlen, Flächen, Längen oder Zahl der Anlagen

3

Sollwerte Nach welchen Zeichnungen und Toleranzen wird das fertige Werk gemessen, und gilt eine bestimmte Norm?

4

Einsatzumgebung Zufahrt, Zeitfenster für Arbeiten auf dem Gelände, Anschlüsse und Rücksicht auf die laufende Produktion

5

Beistellungen Welche Geräte, Gerüste oder Materialien kommen aus Ihrem Bestand?

6

Änderungen Wie werden Zusatzarbeiten angefragt, freigegeben und abgerechnet?

Klären Sie auch, wer das Material bestellt und wer die Folgen trägt, wenn es zu spät eintrifft. Bei einem Bauvertrag darf der Besteller eine Änderung in Textform anordnen, wenn 30 Tage nach Zugang seines Änderungswunsches keine Einigung besteht (§ 650b BGB). Bei anderen Werkverträgen braucht eine Änderung in der Regel eine Einigung.

Auswahl

Werkvertragsfirmen anhand früherer Aufträge vergleichen

Ob eine Firma zu Ihrem Vorhaben passt, zeigt sich an Referenzen und an ihrer Ausstattung. Stellen Sie jedem Anbieter dieselben Fragen.

Vergleichbare Werke

Hat die Firma ähnliche Aufträge bereits ausgeführt, und kann sie diese benennen?

Ausstattung

Bringt die Firma Hubarbeitsbühnen, Transporter und Spezialwerkzeug mit, oder muss Ihr Betrieb aushelfen?

Ansprechpartner

Wer aus der Firma ist während der Arbeiten erreichbar und darf über Änderungen entscheiden?

Nachunternehmer

Gibt sie Teile des Auftrags weiter, und an welche Betriebe?

Versicherung und Eintragung

Besteht eine Betriebshaftpflicht? Bei zulassungspflichtigen Handwerken fragen Sie nach der Eintragung in die Handwerksrolle. Betriebe aus einem anderen EU-Staat zeigen eine vorübergehende Tätigkeit in einem solchen Handwerk vorher an, meist bei der Handwerkskammer.

Liegt ein Angebot deutlich unter den anderen, fragen Sie nach, welche Leistungen darin nicht enthalten sind.

Organisation

Aufgabenteilung zwischen Ihrem Betrieb und der Firma

Auf dem Werksgelände gelten zwei Zuständigkeiten nebeneinander. Die Grenze verläuft zwischen dem bestellten Ergebnis und seiner Ausführung.

Ihre Vorgaben

  • Maßstab für ein fertiges Werk
  • Zugangszeiten und Zufahrt zum Werksgelände
  • Hinweise auf Gefahren in Ihrem Betrieb (§ 8 ArbSchG)
  • Termin für die gemeinsame Prüfung

Sache der Firma

  • Einteilung der Monteure durch den eigenen Vorarbeiter
  • Lohn, Arbeitszeiterfassung und Unterkunft der Monteure
  • Werkzeug, Hebezeug und Verbrauchsmaterial
  • Eigene Qualitätsprüfung vor der Übergabe

Soll ein Regalfeld anders aufgeteilt werden, melden Sie das dem Projektverantwortlichen der Firma. Er entscheidet, wie seine Monteure die Änderung umsetzen.

Kritisch wird es, wenn die Monteure nach dem Regalaufbau einfach weitere Aufgaben aus Ihrer Halle übernehmen. Dann kann rechtlich eine Arbeitnehmerüberlassung vorliegen. Ohne Verleiherlaubnis oder ausdrückliche Kennzeichnung im Vertrag gelten die Monteure als Ihre Arbeitnehmer, sofern sie nicht am bisherigen Arbeitsvertrag festhalten (§§ 9, 10 AÜG).

Abnahme

Abnahme und Umgang mit Abweichungen vorbereiten

Die Abnahme verändert Ihre Lage als Besteller deutlich. Der Werklohn wird in der Regel fällig (§ 641 BGB). Zugleich tragen Sie von da an die Gefahr, dass das Werk zufällig beschädigt wird oder untergeht (§ 644 BGB). Bei Montage-, Isolier- oder Lackierarbeiten beginnt mit diesem Tag auch die Verjährung Ihrer Mängelansprüche (§ 634a Abs. 2 BGB). Im Streitfall müssen Sie einen Mangel danach grundsätzlich selbst beweisen. Für Mängel, die Sie bei der Abnahme vorbehalten, bleibt die Beweislast in der Regel bei der Firma.

1

Anzeige der Fertigstellung

Die Firma teilt Ihnen mit, dass alle Arbeiten erledigt sind.

2

Begehung

Sie gehen das Werk mit der Leitung der Firma anhand der Prüfkriterien ab.

3

Mängelliste

Offene Punkte stehen mit Frist im Protokoll, jeweils mit dem Vermerk „Rechte vorbehalten“ (§ 640 Abs. 3 BGB).

4

Abnahmeerklärung

Sie erklären, dass Sie das Werk als im Wesentlichen vertragsgemäß billigen.

Frist zur Abnahme

Nach der Fertigstellung kann die Firma Ihnen eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Lassen Sie diese Frist verstreichen, kann das Werk als abgenommen gelten (§ 640 Abs. 2 BGB). Das verhindern Sie, indem Sie die Abnahme vor Fristende verweigern und dabei mindestens einen konkreten Mangel benennen.

Unwesentliche Mängel berechtigen nach § 640 Abs. 1 BGB nicht dazu, die Abnahme abzulehnen. Bei einem späteren Mangel setzen Sie der Firma zuerst eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Reparatur oder Neuherstellung bleibt dabei grundsätzlich ihre Entscheidung (§ 635 BGB). Selbstvornahme, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz kommen in der Regel erst nach erfolglosem Ablauf dieser Frist in Betracht (§ 634 BGB).

Osteuropa

Werkvertragsfirmen aus Polen, Tschechien oder Rumänien beauftragen

Werkvertragsfirmen aus anderen EU-Staaten dürfen Aufträge in Deutschland auch ohne deutsche Niederlassung ausführen. Grundlage ist die Dienstleistungsfreiheit im Binnenmarkt (Art. 56 AEUV). Für Betriebe aus Osteuropa gelten dabei je nach Herkunft der Monteure unterschiedliche Regeln.

Monteure aus EU-Staaten

Wer einen Pass aus Polen, Rumänien oder einem anderen EU-Staat besitzt, braucht weder Visum noch Arbeitserlaubnis. Ihr Arbeitgeber muss ihnen in Deutschland mindestens den gesetzlichen Mindestlohn zahlen, in einigen Branchen auch einen höheren Branchenmindestlohn.

Monteure aus Drittstaaten

Beschäftigte aus Drittstaaten kann eine EU-Firma in der Regel nur entsenden, wenn sie bei ihr ordnungsgemäß beschäftigt sind. Prüfen Sie mit der Firma die Unterlagen dieser Personen vor dem ersten Arbeitstag.

Rechnung

Stellt eine Firma mit Sitz im Ausland Ihrem Unternehmen ein Werk in Rechnung, schulden in der Regel Sie die Umsatzsteuer (§ 13b UStG).

Unter anderem in Bauwirtschaft, Gebäudereinigung, Messebau sowie Transport und Logistik gilt zusätzlich eine Meldepflicht. Der ausländische Arbeitgeber muss seine Beschäftigten vor Arbeitsbeginn bei der Zollverwaltung anmelden (§ 16 MiLoG, § 2a SchwarzArbG).

Anfrage

Werkvorhaben zur Weitergabe an Fachfirmen beschreiben

Eine fertige Leistungsbeschreibung brauchen Sie für die Weitergabe noch nicht. Zeichnungen oder Fotos vom Einsatzort erleichtern den Firmen eine erste Einschätzung.

Ihre Auftragsbeschreibung

  • Fertiger Zustand nach Abschluss
  • Einsatzort
  • Ungefähre Menge oder Fläche
  • Gewünschter Zeitraum
  • Vorhandene Pläne oder Zeichnungen
  • Ansprechperson im Unternehmen

Werkvorhaben senden