Outsourcing

Outsourcing für Betriebe

Outsourcing von Dienstleistungen
für Produktion und Logistik

Beim Outsourcing übernimmt ein Dienstleister einen abgegrenzten Teil Ihrer Abläufe. Er stellt das Team, plant die Schichten und trägt die Verantwortung für die Ausführung.

Prozess beschreiben

Modell

Betriebliche Prozesse statt einzelner Arbeitskräfte vergeben

Gegenstand des Vertrags ist eine abgegrenzte Aufgabe, etwa das Verpacken von Ware oder die Vormontage von Baugruppen. Zeitarbeit und Outsourcing trennt vor allem die Frage, wer die Arbeit lenkt.

Sie kaufen Arbeitsstunden ein

Die Kräfte arbeiten nach Anweisung Ihrer Vorgesetzten. Das ist Zeitarbeit und braucht einen Verleiher mit Erlaubnis.

Sie kaufen eine abgegrenzte Aufgabe ein

Für Ablauf und Personaleinsatz ist allein der Dienstleister zuständig. Sie prüfen, ob Menge und Qualität stimmen.

Unser Anfrageservice führt keine Aufträge aus und betreibt weder Hallen noch Maschinen. Ohne Ihre Zustimmung erhält kein Outsourcing-Dienstleister Ihre Prozessbeschreibung. Vertragspartei werden nur Sie und der gewählte Dienstleister.

Umfang

Den zu übergebenden Bereich festlegen

Ein Dienstleister kalkuliert nur so genau, wie der Bereich beschrieben ist. Fünf Fragen grenzen den Umfang ein.

A

Start und Ende Wo beginnt der Prozess, und wo übernimmt Ihr eigenes Team wieder?

B

Mengen Wie viele Aufträge, Teile oder Paletten fallen pro Tag an?

C

Schwankungen Gibt es Saisonspitzen oder ruhige Wochen?

D

Qualität Welche Prüfungen, Normen oder Kundenvorgaben gelten?

E

Übergabepunkte Wer meldet Fehler, wer gibt Material frei, und wie läuft die Abstimmung zwischen beiden Seiten?

Aus diesen Antworten leitet ein Dienstleister ab, wie viele Kräfte, Vorarbeiter und Hilfsmittel er braucht. Unklare Übergabepunkte führen später leicht zu Streit darüber, wer für einen Fehler verantwortlich ist. Halten Sie deshalb auch fest, was ausdrücklich nicht zum ausgelagerten Bereich gehört.

Ort

Inhouse-Outsourcing und externe Durchführung unterscheiden

Ein ausgelagerter Prozess kann in Ihrem Werk bleiben oder in die Räume des Dienstleisters verlegt werden. Beide Varianten haben eigene Anforderungen.

Inhouse in Ihrem Betrieb

  • Eigene, klar abgegrenzte Fläche für das Team des Dienstleisters
  • Vorarbeiter des Dienstleisters vor Ort
  • Abstimmung zum Arbeitsschutz mit Ihrem Betrieb

Beim Dienstleister

  • Transport von Material und fertiger Ware
  • Eigene Räume und Ausstattung des Anbieters
  • Längere Abstimmung bei Änderungen
Ein Vorarbeiter bespricht mit seinem Team an einem abgetrennten Verpackungsbereich in einer hellen Lagerhalle den Tagesplan.

Arbeiten Beschäftigte mehrerer Firmen an denselben Arbeitsplätzen, müssen sich die Arbeitgeber beim Arbeitsschutz abstimmen (§ 8 ArbSchG). Ihr Betrieb vergewissert sich, dass Fremdbeschäftigte zu den Gefahren vor Ort angemessen unterwiesen sind.

Leistung

Leistungsbeschreibung, Abnahme und Schnittstellen regeln

Ein Outsourcing-Vertrag steht und fällt mit der Leistungsbeschreibung. Sie legt fest, was als erledigt gilt und woran beide Seiten die Qualität messen.

Durchlaufzeit

Zeit vom Eingang bis zur Übergabe

Fehlerquote

Reklamationen je Menge oder Zeitraum

Termintreue

Anteil pünktlich übergebener Aufträge

Leistungsmenge

Einheiten pro Schicht oder Woche

Messbare Kennzahlen machen die Abnahme nachvollziehbar und lassen sich an die Vergütung koppeln. Eine Abrechnung nach geleisteten Stunden deutet dagegen eher auf Überlassung hin.

Zuständigkeiten

Zuständigkeiten und Weisungen im Alltag klären

Im laufenden Betrieb zeigt sich, ob die Aufteilung trägt. Ihre Wünsche gehen an eine feste Ansprechperson des Dienstleisters, nicht an einzelne Beschäftigte.

Ihre Fachabteilung
Anforderungen
Projektleitung des Dienstleisters
Arbeitsanweisungen
Team des Dienstleisters

Meister und Teamleiter Ihres Hauses verteilen keine Aufgaben an das fremde Team und führen dessen Leute nicht in eigenen Schichtplänen.

Firmenkleidung des Dienstleisters oder ein eigener Vorarbeiter schließen eine verdeckte Überlassung nicht aus. Sie liegt vor, wenn das Team in Ihre Abläufe eingegliedert ist und Ihren Weisungen folgt (§ 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG). Behörden und Gerichte achten darauf, wer im Alltag Aufgaben verteilt und die Arbeit kontrolliert.

Osteuropa

Zusammenarbeit mit Polen und Osteuropa einordnen

Einige Outsourcing-Dienstleister arbeiten mit Teams aus Polen oder anderen Ländern Osteuropas. Gemeint ist hier keine Verlagerung der Fertigung ins Ausland. Das Team arbeitet in Deutschland, in Ihrem Werk oder an einem Standort des Dienstleisters.

Entsendung

Für entsandte Beschäftigte gelten in Deutschland unter anderem zwingende Regeln zu Entlohnung, Mindesturlaub, Höchstarbeitszeiten und Arbeitsschutz (§ 2 AEntG).

Unterkunft

Stellt der Arbeitgeber eine Unterkunft, muss sie den deutschen Anforderungen an Arbeitsschutz und Hygiene entsprechen.

Verständigung

Klären Sie, wer im Team Deutsch spricht und Absprachen weitergibt. Die Unterweisung zum Arbeitsschutz muss für jede Arbeitskraft verständlich sein.

Lassen Sie sich erklären, wer bei Krankheit oder Urlaub einspringt und wie neue Teammitglieder eingearbeitet werden. Diese Punkte entscheiden mit darüber, ob der Prozess auch in Spitzenzeiten stabil läuft.

Vor dem Start

Vertrag, Betriebsrat und Übergang vorbereiten

Vor dem Start sind drei Themen zu klären, die oft erst spät auffallen. Sie betreffen Ihren Betrieb unabhängig davon, welchen Anbieter Sie wählen.

Vertragsart

Ob Werk- oder Dienstvertrag vorliegt, hängt von der geschuldeten Leistung ab. Die Überschrift im Vertrag entscheidet das nicht.

Betriebsrat

Besteht ein Betriebsrat, ist er auch über den geplanten Einsatz von Fremdpersonal rechtzeitig zu unterrichten (§ 80 Abs. 2 BetrVG).

Betriebsübergang

Übernimmt der Dienstleister einen Betriebsteil mit seiner Ausstattung oder einem wesentlichen Teil der Belegschaft, kann ein Betriebsübergang vorliegen (§ 613a BGB). Die Arbeitsverhältnisse gehen dann auf ihn über, sofern die Beschäftigten nicht widersprechen.

Für zwei Branchen gelten Besonderheiten. Pflegeeinrichtungen können über unseren Service nur Zeitarbeit oder Personalvermittlung anfragen. Fleischbetriebe müssen Schlachten, Zerlegen und Verarbeiten grundsätzlich mit eigenen Arbeitnehmern erledigen (§ 6a GSA Fleisch).

Anfrage

Prozessanforderungen für ein Angebot beschreiben

Für ein erstes Angebot braucht ein Dienstleister kein Lastenheft. Ob er den Bereich übernehmen kann, erkennt ein Dienstleister schon an wenigen Angaben.

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