Outsourcing für Betriebe
Outsourcing von Dienstleistungen
für Produktion und Logistik
Beim Outsourcing übernimmt ein Dienstleister einen abgegrenzten Teil Ihrer Abläufe. Er stellt das Team, plant die Schichten und trägt die Verantwortung für die Ausführung.
Vom Dienstleister übernommen
Modell
Betriebliche Prozesse statt einzelner Arbeitskräfte vergeben
Gegenstand des Vertrags ist eine abgegrenzte Aufgabe, etwa das Verpacken von Ware oder die Vormontage von Baugruppen. Zeitarbeit und Outsourcing trennt vor allem die Frage, wer die Arbeit lenkt.
Sie kaufen Arbeitsstunden ein
Die Kräfte arbeiten nach Anweisung Ihrer Vorgesetzten. Das ist Zeitarbeit und braucht einen Verleiher mit Erlaubnis.
Sie kaufen eine abgegrenzte Aufgabe ein
Für Ablauf und Personaleinsatz ist allein der Dienstleister zuständig. Sie prüfen, ob Menge und Qualität stimmen.
Unser Anfrageservice führt keine Aufträge aus und betreibt weder Hallen noch Maschinen. Ohne Ihre Zustimmung erhält kein Outsourcing-Dienstleister Ihre Prozessbeschreibung. Vertragspartei werden nur Sie und der gewählte Dienstleister.
Umfang
Den zu übergebenden Bereich festlegen
Ein Dienstleister kalkuliert nur so genau, wie der Bereich beschrieben ist. Fünf Fragen grenzen den Umfang ein.
Start und Ende Wo beginnt der Prozess, und wo übernimmt Ihr eigenes Team wieder?
Mengen Wie viele Aufträge, Teile oder Paletten fallen pro Tag an?
Schwankungen Gibt es Saisonspitzen oder ruhige Wochen?
Qualität Welche Prüfungen, Normen oder Kundenvorgaben gelten?
Übergabepunkte Wer meldet Fehler, wer gibt Material frei, und wie läuft die Abstimmung zwischen beiden Seiten?
Aus diesen Antworten leitet ein Dienstleister ab, wie viele Kräfte, Vorarbeiter und Hilfsmittel er braucht. Unklare Übergabepunkte führen später leicht zu Streit darüber, wer für einen Fehler verantwortlich ist. Halten Sie deshalb auch fest, was ausdrücklich nicht zum ausgelagerten Bereich gehört.
Ort
Inhouse-Outsourcing und externe Durchführung unterscheiden
Ein ausgelagerter Prozess kann in Ihrem Werk bleiben oder in die Räume des Dienstleisters verlegt werden. Beide Varianten haben eigene Anforderungen.
Inhouse in Ihrem Betrieb
- Eigene, klar abgegrenzte Fläche für das Team des Dienstleisters
- Vorarbeiter des Dienstleisters vor Ort
- Abstimmung zum Arbeitsschutz mit Ihrem Betrieb
Beim Dienstleister
- Transport von Material und fertiger Ware
- Eigene Räume und Ausstattung des Anbieters
- Längere Abstimmung bei Änderungen

Arbeiten Beschäftigte mehrerer Firmen an denselben Arbeitsplätzen, müssen sich die Arbeitgeber beim Arbeitsschutz abstimmen (§ 8 ArbSchG). Ihr Betrieb vergewissert sich, dass Fremdbeschäftigte zu den Gefahren vor Ort angemessen unterwiesen sind.
Leistung
Leistungsbeschreibung, Abnahme und Schnittstellen regeln
Ein Outsourcing-Vertrag steht und fällt mit der Leistungsbeschreibung. Sie legt fest, was als erledigt gilt und woran beide Seiten die Qualität messen.
Durchlaufzeit
Zeit vom Eingang bis zur Übergabe
Fehlerquote
Reklamationen je Menge oder Zeitraum
Termintreue
Anteil pünktlich übergebener Aufträge
Leistungsmenge
Einheiten pro Schicht oder Woche
Messbare Kennzahlen machen die Abnahme nachvollziehbar und lassen sich an die Vergütung koppeln. Eine Abrechnung nach geleisteten Stunden deutet dagegen eher auf Überlassung hin.
Zuständigkeiten
Zuständigkeiten und Weisungen im Alltag klären
Im laufenden Betrieb zeigt sich, ob die Aufteilung trägt. Ihre Wünsche gehen an eine feste Ansprechperson des Dienstleisters, nicht an einzelne Beschäftigte.
Meister und Teamleiter Ihres Hauses verteilen keine Aufgaben an das fremde Team und führen dessen Leute nicht in eigenen Schichtplänen.
Firmenkleidung des Dienstleisters oder ein eigener Vorarbeiter schließen eine verdeckte Überlassung nicht aus. Sie liegt vor, wenn das Team in Ihre Abläufe eingegliedert ist und Ihren Weisungen folgt (§ 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG). Behörden und Gerichte achten darauf, wer im Alltag Aufgaben verteilt und die Arbeit kontrolliert.
Osteuropa
Zusammenarbeit mit Polen und Osteuropa einordnen
Einige Outsourcing-Dienstleister arbeiten mit Teams aus Polen oder anderen Ländern Osteuropas. Gemeint ist hier keine Verlagerung der Fertigung ins Ausland. Das Team arbeitet in Deutschland, in Ihrem Werk oder an einem Standort des Dienstleisters.
Entsendung
Für entsandte Beschäftigte gelten in Deutschland unter anderem zwingende Regeln zu Entlohnung, Mindesturlaub, Höchstarbeitszeiten und Arbeitsschutz (§ 2 AEntG).
Unterkunft
Stellt der Arbeitgeber eine Unterkunft, muss sie den deutschen Anforderungen an Arbeitsschutz und Hygiene entsprechen.
Verständigung
Klären Sie, wer im Team Deutsch spricht und Absprachen weitergibt. Die Unterweisung zum Arbeitsschutz muss für jede Arbeitskraft verständlich sein.
Lassen Sie sich erklären, wer bei Krankheit oder Urlaub einspringt und wie neue Teammitglieder eingearbeitet werden. Diese Punkte entscheiden mit darüber, ob der Prozess auch in Spitzenzeiten stabil läuft.
Vor dem Start
Vertrag, Betriebsrat und Übergang vorbereiten
Vor dem Start sind drei Themen zu klären, die oft erst spät auffallen. Sie betreffen Ihren Betrieb unabhängig davon, welchen Anbieter Sie wählen.
Vertragsart
Ob Werk- oder Dienstvertrag vorliegt, hängt von der geschuldeten Leistung ab. Die Überschrift im Vertrag entscheidet das nicht.
Betriebsrat
Besteht ein Betriebsrat, ist er auch über den geplanten Einsatz von Fremdpersonal rechtzeitig zu unterrichten (§ 80 Abs. 2 BetrVG).
Betriebsübergang
Übernimmt der Dienstleister einen Betriebsteil mit seiner Ausstattung oder einem wesentlichen Teil der Belegschaft, kann ein Betriebsübergang vorliegen (§ 613a BGB). Die Arbeitsverhältnisse gehen dann auf ihn über, sofern die Beschäftigten nicht widersprechen.
Für zwei Branchen gelten Besonderheiten. Pflegeeinrichtungen können über unseren Service nur Zeitarbeit oder Personalvermittlung anfragen. Fleischbetriebe müssen Schlachten, Zerlegen und Verarbeiten grundsätzlich mit eigenen Arbeitnehmern erledigen (§ 6a GSA Fleisch).
Anfrage
Prozessanforderungen für ein Angebot beschreiben
Für ein erstes Angebot braucht ein Dienstleister kein Lastenheft. Ob er den Bereich übernehmen kann, erkennt ein Dienstleister schon an wenigen Angaben.
