Pflegefachkräfte

Drei Pflegefachkräfte besprechen auf einem hellen Klinikflur am Visitenwagen die anstehende Visite.

Pflegefachkräfte finden
für Ihr Pflegeheim oder Ihre Klinik

Examinierte Kräfte mit deutscher Berufserlaubnis sind knapp. Eine genaue Stellenbeschreibung hilft Personaldienstleistern, die Suche auf geeignete Bewerberinnen und Bewerber zu richten.

Stelle beschreiben

Eine Pflegefachkraft trägt die Verantwortung für den Pflegeprozess. Wer Pflegefachkräfte finden will, sucht also mehr als eine helfende Hand. Gefragt sind Examen, Berufserlaubnis, Erfahrung im Fachbereich und Deutsch für Dokumentation und Übergabe.

Nach Ihrer Freigabe leiten wir die Stellenbeschreibung an Personaldienstleister weiter, die Pflegefachkräfte in Festanstellung oder Zeitarbeit anbieten. Wir vermitteln und überlassen selbst keine Pflegekräfte. Den Vertrag unterschreiben Sie mit dem Anbieter Ihrer Wahl.

Stellenprofil

Anforderungen an die neue Fachkraft festlegen

Ein genaues Profil reduziert Gespräche mit ungeeigneten Bewerbern. Für eine Wohnbereichsleitung gelten andere Maßstäbe als für die Nachtwache auf der Intensivstation. Fünf Angaben helfen Anbietern, die Suche einzugrenzen.

Stellenprofil Pflegefachkraft

Bereich
Stationäre Altenpflege, Akutklinik, Psychiatrie, ambulanter Dienst oder Intensivpflege
Verantwortung
Schichtleitung, Wohnbereichsleitung, Praxisanleitung oder Mitarbeit im Team
Erfahrung
Berufsjahre, Fachweiterbildung und Erfahrung mit Ihrer Dokumentationssoftware
Anerkennung
Nur mit deutscher Erlaubnis oder auch Bewerber im laufenden Verfahren
Sprache
Deutsch für Übergabe, Arztgespräch und Pflegedokumentation

Berufsrecht

Pflegeprozessverantwortung setzt die Berufserlaubnis voraus

Nur wer die Erlaubnis nach § 1 PflBG besitzt, darf die vorbehaltenen Aufgaben übernehmen. Bei der Stellenbesetzung hilft deshalb eine klare Trennung zwischen den Aufgaben, die nur eine Pflegefachkraft übernehmen darf, und denen, die andere im Team mittragen.

Nur mit Berufserlaubnis

  • Pflegebedarf erheben, feststellen und die Pflege planen
  • Pflegeprozess organisieren, gestalten und steuern
  • Pflegequalität analysieren, evaluieren, sichern und entwickeln

Delegierbar im Team

  • Grundpflege und Mobilisation
  • Unterstützung bei Mahlzeiten
  • Einzelne Maßnahmen nach Anordnung
  • Beobachtung und Meldung an die Fachkraft

Den genauen Wortlaut der vorbehaltenen Aufgaben enthält § 4 Abs. 2 PflBG. Welche Maßnahmen Pflegehilfskräfte übernehmen, regelt Ihre Einrichtung zum Beispiel in Verfahrensanweisungen. Lassen Sie sich vor dem ersten Dienst die Erlaubnisurkunde im Original oder als beglaubigte Kopie vorlegen.

Anerkennung

Abschlüsse aus dem Ausland prüfen lassen

Pflegefachkräfte aus dem Ausland kommen über zwei rechtliche Wege zur deutschen Erlaubnis. Welcher gilt, hängt vom Land des Abschlusses ab, nicht von der Staatsangehörigkeit. Die Prüfung übernimmt die zuständige Behörde des Bundeslandes, in dem die Fachkraft arbeiten will.

Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz

  1. Antrag mit Diplom und Ausbildungsnachweisen
  2. Automatische Anerkennung, wenn die Voraussetzungen nach § 41 PflBG erfüllt sind, sonst Eignungsprüfung oder Anpassungslehrgang
  3. Sprachnachweis und weitere Unterlagen
  4. Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

Abschluss aus einem Drittstaat

  1. Antrag bei der Landesbehörde am künftigen Arbeitsort
  2. Bescheid über Gleichwertigkeit oder festgestellte Unterschiede (§ 40 PflBG)
  3. Bei wesentlichen Unterschieden Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang nach Wahl der Person
  4. Erlaubnis nach Sprachnachweis und weiteren Unterlagen

Für Drittstaatsangehörige zählt neben der Erlaubnis auch der Aufenthaltstitel. Wer als Staatsangehöriger eines Drittstaats für die Stelle eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit braucht, kann nicht überlassen werden (§ 40 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG). Dann kommt nur eine Einstellung durch Ihre Einrichtung infrage. Ein privater Vermittler kann dabei helfen, sofern § 38 BeschV die Vermittlung aus dem Herkunftsstaat nicht ausschließt.

Sprache

Deutschkenntnisse für Verfahren und Stationsalltag

Das Pflegeberufegesetz verlangt die für den Beruf erforderlichen Sprachkenntnisse. Niveau und anerkannte Zertifikate bestimmt die Behörde des Landes, in dem die Stelle liegt.

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Wer in Berlin mit einem Drittstaatsabschluss arbeiten will, legt dem Landesamt für Gesundheit und Soziales einen Nachweis auf Niveau B2 vor. Auf Ihrer Station zählt zusätzlich, ob die Fachkraft Fachbegriffe, Telefonate mit Ärzten und Gespräche mit Angehörigen sicher bewältigt.

Das Sprachzertifikat bildet die Pflegesprache im Alltag nur teilweise ab. Fragen Sie Anbieter, ob Bewerber Fachsprachkurse besucht haben. Ein Fachgespräch mit Ihrer Pflegedienstleitung zeigt, wie sicher die Person im Stationsalltag kommuniziert.

Rekrutierung

Wo Anbieter Pflegefachkräfte finden und vorschlagen

Personaldienstleister suchen auf mehreren Wegen. Dazu gehören eigene Bewerberkreise im Inland, Stellenportale, Empfehlungen und Kooperationen mit Pflegeschulen. Ein Teil der Anbieter rekrutiert auch im Ausland.

Für Gesundheits- und Pflegeberufe enthält die Beschäftigungsverordnung eine eigene Länderliste. Anwerbung und Vermittlung aus diesen Staaten sind nach § 38 BeschV allein Sache der Bundesagentur für Arbeit. Bewirbt sich eine Fachkraft direkt bei Ihnen, bleibt die Einstellung möglich. Fragen Sie deshalb nach, aus welchen Ländern ein Anbieter Pflegefachkräfte vorschlägt.

Modelle

Vermittlung oder Zeitarbeit für die offene Fachkraftstelle

Über Personaldienstleister kommen zwei Modelle infrage. Welches passt, hängt davon ab, ob die Stelle dauerhaft besetzt oder ein Ausfall überbrückt werden soll.

Personalvermittlung von Pflegefachkräften

  • Arbeitsvertrag direkt mit Ihrer Einrichtung
  • Vermittlungshonorar nach den Bedingungen des Vermittlungsvertrags
  • Auch für Drittstaatsangehörige mit Zustimmungspflicht, außer bei Herkunftsstaaten nach § 38 BeschV
  • Vorlauf oft mehrere Monate, abhängig vom Stand der Anerkennung

Pflegefachkräfte in Zeitarbeit

  • Anstellung beim Verleiher mit Erlaubnis nach dem AÜG
  • Einsatz nach Ihren Weisungen und Ihrem Dienstplan
  • Gleiche wesentliche Arbeitsbedingungen wie vergleichbare Stammkräfte nach § 8 AÜG, tarifliche Abweichungen beim Lohn nur zeitlich begrenzt
  • Höchstüberlassungsdauer nach § 1 Abs. 1b AÜG grundsätzlich 18 aufeinanderfolgende Monate je Leiharbeitskraft und Entleiher

Bei der Personalvermittlung von Pflegefachkräften stellt der Vermittler geeignete Bewerber vor, Sie führen die Gespräche und schließen den Vertrag. Wann das Honorar fällig wird, etwa bei Vertragsschluss oder nach der Probezeit, regelt der Vermittlungsvertrag. Für Fachkraftdienste kann eine Zeitarbeitsfirma für Pflegekräfte nur Personen einsetzen, die die deutsche Erlaubnis bereits besitzen. Läuft die Anerkennung noch, passt eher die Vermittlung mit einem geplanten Einstieg.

Anpassungslehrgang

Anpassungslehrgang und Einstieg im eigenen Haus

Stellt die Behörde bei einem Drittstaatsabschluss wesentliche Unterschiede fest, kann die Bewerberin oder der Bewerber einen Anpassungslehrgang statt der Kenntnisprüfung wählen. Den praktischen Teil absolvieren viele in einer Pflegeeinrichtung mit Praxisanleitung. Bis zur Erlaubnis arbeitet die Person dort noch nicht als Pflegefachkraft.

  • Praxisanleitung mit Zeit für Gespräche und Lernaufgaben
  • Feste Mentorin oder fester Mentor aus dem Stammteam
  • Fachsprachkurs parallel zum Dienst, wenn das Niveau noch nicht reicht
  • Hilfe bei Wohnung und Behördengängen, wenn Ihr Haus sie anbieten will

Ob ein Vermittler diese Begleitung übernimmt oder Ihr Haus, steht in seinem Angebot. Für die Person im Anpassungslehrgang kommt Zeitarbeit kaum infrage. Eine Leiharbeitskraft mit Erlaubnis kann aber die Monate bis zum Einstieg der neuen Kollegin oder des neuen Kollegen überbrücken.

Zeitplan

Den möglichen Arbeitsbeginn mit Vorlauf planen

Wann eine Pflegefachkraft anfangen kann, hängt vor allem vom Stand ihrer Unterlagen ab. Einen Termin nennt ein Anbieter seriös erst, wenn feststeht, welche Schritte noch fehlen.

Erlaubnis liegt vor

Start nach Vertrag und Kündigungsfrist

Vorstellung, Vertrag und Einarbeitung. Wer noch angestellt ist, beginnt erst nach Ablauf der Kündigungsfrist. Bei Zeitarbeit hängt der Start von freien Kräften des Verleihers ab.

Anerkennung läuft

Planbar, aber offen

Wie lange das Verfahren dauert, hängt von der zuständigen Behörde ab. In Berlin nennt das Landesamt nach vollständigen Unterlagen drei bis vier Monate als Orientierung. Folgt eine Kenntnisprüfung oder ein Anpassungslehrgang, verlängert sich der Weg zur Erlaubnis.

Unterlagen unvollständig

Kein seriöser Termin

Noch fehlen Nachweise, Übersetzungen oder ein Sprachzertifikat. Lebt eine Bewerberin aus einem Drittstaat noch im Ausland, kommen Visum und Anreise hinzu.

Stelle für eine Pflegefachkraft beschreiben

Beschreiben Sie Fachbereich, Schichten und gewünschten Beginn. Angaben zur Gesundheit von Bewohnern oder Patienten tragen Sie bitte nicht ein.