Pflege

Pflegeeinrichtungen mit offenen Diensten

Personalvermittlung Pflege
für Heime, Kliniken und ambulante Dienste

Ihre Angaben zu Versorgungsbereich, Qualifikation und Zeitraum gehen nur mit Ihrer Einwilligung an Personaldienstleister, die Pflegepersonal vermitteln oder überlassen.

Pflegepersonal anfragen

Eine Stationsleiterin bespricht im hellen Stationszimmer mit einer neuen Pflegefachkraft den Dienstplan auf dem Tablet.
Zeitarbeit oder Einstellung
für stationäre und ambulante Versorgung

Zwei Pflegefachkräfte gehen in Elternzeit. Den Auszubildenden im Wohnbereich fehlt außerdem eine Praxisanleiterin. Solche Lücken lassen sich auf zwei Wegen schließen. Personalvermittlung in der Pflege zielt auf eine feste Anstellung in Ihrem Haus. Zeitarbeit in der Pflege überbrückt Ausfälle mit Pflegekräften eines Verleihers.

Wir selbst stellen kein Pflegepersonal ein und verleihen keines. Ihre Anfrage geht an Personaldienstleister in der Pflege, die zu Region und Versorgungsbereich passen. Angebote erhalten Sie gegebenenfalls direkt vom jeweiligen Anbieter.

Versorgungsbereich

Pflegeheim, Klinik oder ambulanter Dienst als Ausgangspunkt

Der Versorgungsbereich prägt Schichtmodell, Dokumentation und oft den Tarif. Die gesetzlichen Mindestentgelte gelten ebenfalls nicht überall gleich. Eine klare Beschreibung des eigenen Bereichs hilft Anbietern, passende Profile auszuwählen.

Stationäre Altenpflege

  • Wohnbereiche mit festen Teams und Bezugspflege
  • Häufig Nachtdienst mit wenigen Fachkräften pro Haus
  • Pflegemindestlohn nach der Pflege­arbeits­bedingungen­verordnung

Kliniken

  • Fachabteilungen mit eigenen Einarbeitungsplänen
  • Rotierende Schichten mit festen Übergaben
  • Krankenhäuser fallen nicht unter die Pflege­arbeits­bedingungen­verordnung

Ambulante Dienste und außerklinische Intensivpflege

  • Touren mit Fahrzeit und eigenständiger Arbeit beim Patienten
  • Ambulante Pflegedienste gelten als Pflegebetriebe und müssen mindestens den Pflegemindestlohn zahlen
  • Führerschein oft Voraussetzung
  • In der Intensivpflege zusätzliche Erfahrung, etwa mit Beatmung

Modelle

Zeitarbeit oder Personalvermittlung in der Pflege wählen

Beide Modelle sind in der Pflege zulässig. Sie unterscheiden sich darin, wer Arbeitgeber der Pflegekraft ist und wie lange sie bei Ihnen bleibt. Für Werk- oder Dienstverträge in der Versorgung von Bewohnern und Patienten nehmen wir keine Anfragen an.

Feste Anstellung über Vermittlung

Nach der Personalvermittlung wird die Pflegekraft Ihre eigene Mitarbeiterin oder Ihr eigener Mitarbeiter.

  • Sie suchen jemanden für eine unbefristete Stelle
  • Einarbeitung und Teambindung stehen im Vordergrund
  • Sie möchten Profile vorab sichten und selbst auswählen
  • Für Ausfälle in den nächsten Tagen dauert eine Vermittlung zu lange

Zeitarbeit in der Pflege

Die Pflegekraft bleibt Beschäftigte des Verleihers und folgt im Einsatz den Weisungen Ihrer Leitung.

  • Krankheit, Elternzeit oder ein saisonaler Engpass ist zu überbrücken
  • Die Kraft soll möglichst bald im Dienstplan stehen
  • Dieselbe Leiharbeitskraft darf Ihrem Träger grundsätzlich höchstens 18 aufeinanderfolgende Monate überlassen werden

Überlassene Pflegekräfte planen Sie selbst in Ihren Dienstplan ein. Jede Überlassung setzt eine Erlaubnis des Verleihers nach § 1 AÜG voraus. Ab dem ersten Tag gilt der Gleichstellungsgrundsatz. Ein Tarifvertrag der Zeitarbeit darf davon abweichen, beim Entgelt aber grundsätzlich nur in den ersten neun Monaten (§ 8 Abs. 4 AÜG). Soll eine Leiharbeitskraft später ins Stammteam wechseln, regeln Sie eine mögliche Vermittlungsvergütung am besten schon im Überlassungsvertrag.

Berufsrecht

Vorbehaltene Aufgaben bestimmen das gesuchte Profil

Bevor eine Anfrage hinausgeht, sollten die Aufgaben der künftigen Kraft feststehen. Bestimmte Tätigkeiten der Pflege darf nur übernehmen, wer eine Berufserlaubnis besitzt.

„Pflegerische Aufgaben nach Absatz 2 dürfen beruflich nur von Personen mit einer Erlaubnis nach § 1 durchgeführt werden (Pflege­prozess­verantwortung).“

§ 4 Abs. 1 Satz 1 PflBG, abgerufen am 29.10.2026 auf gesetze-im-internet.de

Nach Absatz 2 sind die Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs und die Planung der Pflege vorbehalten. Ebenso vorbehalten sind die Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses sowie die Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege. Als Arbeitgeber dürfen Sie die vorbehaltenen Aufgaben Personen ohne Erlaubnis weder übertragen noch deren Durchführung dulden (§ 4 Abs. 3 PflBG).

Hilfskraft ohne Pflegeausbildung

Unterstützung bei Alltag, Essen und Mobilität nach Anleitung durch Fachkräfte.

Pflegehilfskraft mit Ausbildung

Grundpflege und delegierte Maßnahmen im Rahmen ihrer landesrechtlich geregelten Ausbildung.

Pflegefachkraft mit Erlaubnis

Pflege­prozess­verantwortung, Planung und Steuerung der Pflege.

Wo der Dienstplan eine Fachkraft vorsieht, kann eine Hilfskraft diese Schicht nicht übernehmen. Wie viel delegiert werden kann, hängt von Qualifikation, Aufsicht und Organisation in Ihrem Haus ab.

Anerkennung

Ausländische Pflegefachkräfte brauchen eine deutsche Berufserlaubnis

Manche Personaldienstleister in der Pflege rekrutieren auch im Ausland. Ein ausländisches Examen berechtigt in Deutschland aber noch nicht zur Arbeit als Pflegefachkraft. Dazu berechtigt erst die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach dem Pflegeberufegesetz.

1

Unterlagen

Diplom, Fächer- und Stundennachweis, je nach Bundesland beglaubigt und übersetzt.
2

Prüfung im Land

Die zuständige Landesbehörde prüft die Gleichwertigkeit.
3

Ausgleich

Bei wesentlichen Unterschieden gleicht die Pflegekraft sie durch eine Prüfung oder einen Anpassungslehrgang aus.
4

Erlaubnis

Liegen alle Voraussetzungen samt Sprachnachweis vor, erteilt die Behörde die Erlaubnis.

Pflegekräfte aus EU-Staaten und aus Drittstaaten

Für Abschlüsse aus Polen und anderen EU-Staaten gibt es unter bestimmten Voraussetzungen eine automatische Anerkennung (§ 41 PflBG). Auch dann prüft die Behörde Unterlagen und Sprachkenntnisse. Welche Sprachnachweise sie akzeptiert, legt jedes Bundesland selbst fest.

In Berlin verlangt das Landesamt für Gesundheit und Soziales bei Abschlüssen aus Drittstaaten zum Beispiel Deutschkenntnisse auf Niveau B2. Zeitarbeit scheidet bei Staatsangehörigen von Drittstaaten meist aus. Benötigt die Beschäftigung eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, ist Leiharbeit ausgeschlossen (§ 40 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG). Aus Staaten der Anlage zur Beschäftigungsverordnung darf für Pflegeberufe zudem nur die Bundesagentur selbst anwerben und vermitteln (§ 38 BeschV).

Einarbeitung

Neue Pflegekräfte in Schicht und Team einarbeiten

Der Einstieg neuer Pflegekräfte braucht einen festen Ablauf im Haus. Ob Leiharbeit oder Festanstellung, die Einarbeitung organisiert Ihre Einrichtung.

Erster Frühdienst

Feste Ansprechperson aus dem Stammteam, Rundgang über den Wohnbereich, Zugang zur Pflegedokumentation.

Erste Woche

Hygieneplan, Notfallabläufe und Medikamentenmanagement nach den Standards Ihres Hauses.

Vor dem ersten Nachtdienst

Gemeinsame Schichten, bis die neue Kraft Bewohner, Übergabe und Rufbereitschaft kennt.

Eine erfahrene Pflegefachkraft zeigt einer neuen Kollegin im Wohnbereich die digitale Pflegedokumentation.

Bei Zeitarbeit unterweist Ihre Einrichtung als Entleiher zu Gefahren auf Station oder im Wohnbereich, unbeschadet der Pflichten des Verleihers (§ 11 Abs. 6 AÜG). Die Pflege­prozess­verantwortung liegt immer bei einer Fachkraft mit Erlaubnis, unabhängig davon, ob sie fest angestellt oder überlassen ist.

Anbieterwahl

Woran Sie einen erfahrenen Personaldienstleister in der Pflege erkennen

Nicht jede Zeitarbeitsfirma arbeitet regelmäßig für Pflegeeinrichtungen. Fragen Sie den Anbieter nach seiner Erfahrung mit Ihrem Versorgungsbereich. Beim Vergleich zählen außerdem Nachweise, die Regelung für Ausfälle und bei Zeitarbeit die Erlaubnis.

Erlaubnis

Legt ein Verleiher seine Überlassungserlaubnis auf Nachfrage vor?

Erfahrung

Hat der Anbieter bereits Fachkräfte in der Altenpflege, auf Klinikstationen oder in der Intensivpflege vermittelt oder eingesetzt?

Nachweise

Welche Dokumente prüft der Anbieter vor dem Einsatz, zum Beispiel Berufserlaubnis, Impfstatus und Sprachnachweis?

Ausfall

Was sieht der Vertrag vor, wenn eine überlassene Kraft krank wird oder nicht passt?

Das AÜG gilt für Leiharbeit in der Pflege genauso wie in Industrie oder Logistik. Unterschiede liegen im Arbeitsalltag, etwa bei Nachtdiensten oder der Versorgung beatmeter Patienten. Ein Personaldienstleister für die Pflege sollte solche Anforderungen kennen und Bewerber danach auswählen.

Lohn und Preis

Lohn der Pflegekraft und Preis des Dienstleisters trennen

Zwei Größen sind in Angeboten zu unterscheiden. Der Lohn steht der Pflegekraft zu. Der Preis ist die Vergütung des Personaldienstleisters für Überlassung oder Vermittlung.

Was der Pflegekraft mindestens zusteht

In Pflegebetrieben gelten seit dem 1. Juli 2026 Mindestentgelte nach der 7. Pflege­arbeits­bedingungen­verordnung.

  • 16,52 € brutto je Stunde als allgemeiner Mindestbetrag
  • 17,80 € mit mindestens einjähriger Ausbildung und entsprechender Tätigkeit
  • 21,03 € für Pflegefachkräfte

Zum 1. Juli 2027 steigen die Beträge auf 16,95 €, 18,26 € und 21,58 €. Krankenhäuser sind ausgenommen. Stand 29.10.2026.

Was der Dienstleister berechnet

Bei Zeitarbeit in der Pflege zahlen Sie einen Verrechnungssatz je Stunde. Der Satz übersteigt den Stundenlohn der Pflegekraft in der Regel deutlich, denn er deckt Lohnnebenkosten, Ausfallzeiten und den Gewinnanteil des Verleihers.

Bei Personalvermittlung in der Pflege fällt ein Honorar an. Höhe und Zahlungszeitpunkt stehen im Angebot des Vermittlers.

Für zugelassene Pflegeeinrichtungen kommt § 82c SGB XI hinzu. In Vergütungsverhandlungen mit den Pflegekassen gelten für Leiharbeit dieselben Maßstäbe der Wirtschaftlichkeit wie für eigenes Personal (Abs. 2b). Vermittlungsentgelte erkennt das Gesetz dabei nicht als wirtschaftlich an. Ein Verbot von Zeitarbeit oder Vermittlung folgt daraus nicht.

Anfrage

Anfrage einer Einrichtung in sieben Angaben

Für ein erstes Angebot genügen Angaben zur Einrichtung und zum Einsatz. Daten einzelner Bewohner oder Patienten geben Sie bitte nicht an.

  • Art der Einrichtung und Versorgungsbereich
  • Gesuchte Qualifikation, etwa Pflegefachkraft oder Pflegehilfskraft
  • Aufgaben, zum Beispiel Wohnbereichsleitung, Praxisanleitung oder Behandlungspflege
  • Schichten und Umfang, etwa Vollzeit im Dreischichtsystem
  • Standort mit Postleitzahl
  • Gewünschter Beginn und Dauer des Bedarfs
  • Zeitarbeit, Einstellung oder Bitte um Empfehlung

Offene Dienste schildern

Erst nach Ihrer Einwilligung erhalten ausgewählte Personaldienstleister in der Pflege Ihre Angaben.

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